Vertrag von Dortmund

Vertrag von Dortmund

Als Dortmunder Rezess wird eine Vereinbarung bezeichnet, die am 10. Juni 1609 zwischen dem Kurfürsten Johann Sigismund von Brandenburg und dem Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg im Hinblick auf den jülich-klevischen Erbfolgestreit zustande kam.

Der Tod des kinderlos verstorbenen Johann Wilhelm, dem letzten Herzog von Jülich-Kleve-Berg, machte als Folge eines kaiserlichen Privilegs von 1546 seine Schwestern und deren Abkömmlinge erbberechtigt. Damit waren die Ehepartner von Johann Sigismund von Brandenburg und Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg Haupterben. Doch es kam zu Meinungsverschiedenheiten über das Erbe untereinander und auch, weil das Haus Sachsen Ansprüche geltend machte. Es berief sich auf ein kaiserliches Versprechen, dass das Herzogtum Kleve beim Aussterben im Mannesstamm ihm zuwachsen sollte.

Kaiser Rudolf II. forderte im Einklang mit Sachsen Jülich, Kleve und Berg zu sequestrieren, bis die Angelegenheit einvernehmlich geregelt sei und ließ sowohl Erzherzog Leopold mit Söldnern als auch Erzherzog Albrecht aus den Niederlanden mit Truppen in das Gebiet einrücken. Die Kaiserlichen nahmen im Mai 1609 Jülich ein.[1]

Beide Fürsten verständigten sich nach diesem Vorgang in Dortmund, bis zur völligen Einigung im schwelenden Streit den umstrittenen Besitz gemeinschaftlich verwalten zu lassen.[2] Dies dauerte bis zum 12. November 1614, als der Vertrag von Xanten die Lösung des Konfliktes unter den Erben brachte.

Die dem protestantischen Glauben angehörenden Landesherren Johann Sigismund und Wolfgang Wilhelm mobilisierten nach ihrem Treffen in Dortmund zugleich Frankreich, England und die Niederlanden. Ein europäischer Konflikt konnte aber abgewendet werden.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Jülich. In: Meyers Konversations-Lexikon. Bd. 9, 4. Aufl. Leipzig: Bibliographisches Institut, 1885–1892, S. 310.
  2. Dortmund. In: Meyers Konversations-Lexikon. Bd. 5, 4. Aufl. Leipzig: Bibliographisches Institut, 1885–1892, S. 87–88.

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