- Vertrag von Schönbrunn
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Der Vertrag von Schönbrunn (französisch Traité de Schönbrunn de 1805) wurde am 15. Dezember 1805 zwischen Preußen und Frankreich im Schloss Schönbrunn unterzeichnet.
Als Folge des Siegs Napoléon Bonapartes in der Schlacht von Austerlitz am Ende des Dritten Koalitionskriegs musste der preußische Außenminister Christian von Haugwitz diesen Vertrag unterzeichnen, der vom König Friedrich Wilhelm III. jedoch nicht anerkannt wurde.
Nach dem Vertragstext erhielt das Großherzogtum Berg die rechtsrheinischen preußischen Landesteile von Kleve, Frankreich das schweizerische Neuchatel, Ansbach-Bayreuth wurde Bayern zugesprochen. Preußen erhielt dafür einen Anspruch auf das in Personalunion mit Großbritannien stehende Königreich Hannover eingeräumt.
Preußen gliederte sich mit dem Vertrag in das Napoleonische Bündnissystem ein.
Der Vertrag stellte nur eine kurzlebige Zwischenlösung dar, schon der Vertrag von Paris (1806) führte 1806 zu einer weiteren Machtverschiebung zugunsten Frankreichs.
Literatur
- Regina-Bianca Kubitscheck: NAPOLÉON I. Bonaparte. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 26, Nordhausen 2006, ISBN 3-88309-354-8, Sp. 985–1008.
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