- Vertrag von Thessaloniki
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Der Vertrag von Thessaloniki war ein Pakt zwischen Konrad III. und Johannes II. Komnenos, der 1146 in Thessaloniki geschlossen wurde. Er sah einen Angriffspakt gegen das normannische Sizilien vor. Da keine schriftliche Form des Vertrages vorliegt, spricht man in der Literatur allgemein vom sogenannten „Vertrag von Thessaloniki“. Auch wurde ein gemeinsamer Angriff, wie in der Absprache vorgesehen, niemals durchgeführt: Zunächst war Konrad im Reich gebunden, um die Welfen zu bekämpfen, danach musste Johannes’ Nachfolger Manuel I. Komnenos die Grenzen gegen die Sarazenen verteidigen. Kurz vor einer möglichen Umsetzung starb Konrad, und dessen Nachfolger Friedrich I. orientierte sich wieder mehr auf sein eigenes Reich, so dass die eigentliche Absicht des Vertrags unerfüllt blieb.
Durch die Vermählung seines Sohnes Heinrich VI. mit Konstanze, Tochter Rogers II. und Erbin des normannischen Königreiches, gelangten Sizilien und Unteritalien schließlich in staufischen Besitz. Byzanz konnte in dieser Region hingegen nie wieder Fuß fassen.
Literatur
- Jan Paul Niederkorn (Bearb.); Karel Hruza (Bearb.): Die Regesten des Kaiserreiches unter Lothar III. und Konrad III. (Ältere Staufer 1. Abt.), 2. Teil: Konrad III. 1138 (1093/94)–1152. Wien/Köln/Weimar/Böhlau, 2008. ISBN 978-3-205-77442-6.
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