Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Gründungsmitglieder der EWG
Saal in den Musei Capitolini, in dem die Römischen Verträge unterzeichnet wurden (Foto 2004)

Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag; kurz: EG oder EGV) ist neben dem EAG-Vertrag einer der Römischen Verträge. Ursprünglich hieß er Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag); durch den Maastrichter Vertrag über die Europäische Union wurde er umbenannt und durch den Vertrag von Amsterdam neu nummeriert. Durch den EG-Vertrag wurde die Europäische Gemeinschaft gegründet. Er gehört zu den primären Rechtsquellen innerhalb des Europarechts. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wird die Europäische Gemeinschaft mit der bisherigen Europäischen Union zusammengelegt; sie bestehen als ein alleiniges Rechtssubjekt unter dem Namen "Europäische Union" fort. Die Vorschriften des EG-Vertrags finden sich größtenteils im zweiten Teil des Vertrags von Lissabon, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wieder.

Der Vertrag wurde ursprünglich von Vertretern Belgiens, Westdeutschlands, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs und den Niederlanden am 25. März 1957 in Rom, nachdem die Vertragsinhalte auf den Bilderberg-Konferenzen im Vorfeld erarbeitet wurden, unterzeichnet und trat zu Beginn des Jahres 1958 nach Hinterlegung der letzten Ratifizierungsurkunde (gemäß Art. 313 bei der Regierung der Italienischen Republik) in Kraft. Er gilt für unbegrenzte Zeit.

Den EG-Vertrag und mit ihm den ebenfalls 1957 unterzeichneten Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) bezeichnet man als die Römischen Verträge.

Später sind folgende Staaten dem Vertrag beigetreten:

Der EG-Vertrag stellt die Fortsetzung des Bestrebens der Zusammenarbeit in Europa auf bestimmten Teilgebieten nach dem Zweiten Weltkrieg und nach Gründung der Montanunion dar. Vorausgegangen waren Versuche, eine Verteidigungsgemeinschaft zu gründen (EVG-Vertrag), die jedoch scheiterten, weil die französische Nationalversammlung (Parlament) sich mit 319 zu 264 Stimmen dagegen aussprach, über den beabsichtigten Vertrag abzustimmen. Es folgte die Erkenntnis, dass die europäische Integration auf wirtschaftlichem Gebiet zunächst leichter voranzutreiben wäre.

Die wesentlichen Bestimmungen des Vertrags zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, Montanunion) wurden nach dessen Auslaufen im Jahre 2002 in den EG-Vertrag überführt.

Die übliche Abkürzung ist EGV, bei der Zitierung von einzelnen Artikeln wünscht der Europäische Gerichtshof jedoch die Verwendung des Kürzels EG, wenn nach der heutigen Nummerierung zitiert wird (EGV bei alter Nummerierung), also z. B. „Art. 81 EG“ (früher „Art. 85 EGV“). Diese Abkürzung hat sich deswegen auch in vielen Fachzeitschriften durchgesetzt, aber andererseits selbst in den EU-Organen nicht überall. Wenn keine Einzelbestimmung zitiert wird, muss es aber jedenfalls EGV heißen, weil EG die Abkürzung für „Europäische Gemeinschaft(en)“ ist.

Der EG-Vertrag ist ein völkerrechtliches Übereinkommen und wird im Europarecht als „Primärrecht“ bezeichnet. Es hat supranationalen Normcharakter und genießt daher Vorrang vor nationalrechtlichen Vorschriften. Mit der „Solange II-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts wurde diese Konstruktion auch verfassungsrechtlich anerkannt.

Das Jahr der Unterzeichnung des EG-Vertrages gilt als offizielle Geburtsstunde der EU. Demzufolge wurde im Jahr 2007 deren 50. Geburtstag gefeiert.

Europäische UnionGeschichte, Struktur und Verträge
1951 * 1957 1965 1986 1992 1997 2001 2007 **
Europäische Gemeinschaften (EG ***) E U R O P Ä I S C H E   U N I O N   ( E U )
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS bzw. Montanunion) (2002 ausgelaufen → EG)
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Europäische Gemeinschaft (EG)
*** EG: EGKS, EWG (EG seit 1993), Euratom Justiz und Inneres (JI) (JZZ und Personenverkehr → EG)
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)
Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
Europäische Atomgemeinschaft (EAG bzw. Euratom)
Vertrag von
Paris
(* Jahr der Unterzeichnung)
Vertrag von
Rom
Fusions-
vertrag
EEA Vertrag von
Maastricht
Vertrag von
Amsterdam
Vertrag von
Nizza
Vertrag von
Lissabon
(** noch nicht in Kraft)

DREI SÄULEN – EG (EGKS, EWG / EG, Euratom), GASP, PJZS

Weblinks

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft — Gründungsmitglieder der EWG Saal in den Musei Capitolini …   Deutsch Wikipedia

  • Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft — Die Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder heute EURATOM) wurde am 25. März 1957 durch die Römischen Verträge von Frankreich, Italien, den Beneluxstaaten und der Bundesrepublik Deutschland gegründet. Seit 1965 ist sie neben der Montanunion (EGKS) …   Deutsch Wikipedia

  • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union — Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV oder AEU Vertrag) ist neben dem Vertrag über die Europäische Union (EUV oder EU Vertrag) einer der Gründungsverträge der Europäischen Union (EU). Zusammen bilden sie die… …   Deutsch Wikipedia

  • Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften — Der Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften („Fusionsvertrag“) wurde am 8. April 1965 in Brüssel unterzeichnet und ist am 1. Juli 1967 in Kraft getreten. Durch Artikel 9… …   Deutsch Wikipedia

  • Beschäftigungspolitik der Europäischen Union — Flagge der Europäischen Union Die Beschäftigungspolitik der Europäischen Union umfasst alle Maßnahmen, mit denen die Europäische Union die Beschäftigung zu fördern versucht. Rechtsgrundlage für ihre Tätigkeit in diesem Bereich sind Art. 145… …   Deutsch Wikipedia

  • Geschichte der Europäischen Union — Entwicklung der Europäischen Union Die Geschichte der Europäischen Union ist bislang durch ein Geflecht konkurrierender Motive und Entwicklungstendenzen charakterisiert, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten jeweils richtunggebend auf die… …   Deutsch Wikipedia

  • Recht der Europäischen Union — Das Europarecht ist überstaatliches Recht in Europa. Man unterscheidet zwischen Europarecht im weiteren und Europarecht im engeren Sinne. Europarecht im engeren Sinne ist das Recht der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaften. Das… …   Deutsch Wikipedia

  • Kommission der Europäischen Gemeinschaften — Europaflaggen vor dem Berlaymont Gebäude, dem Sitz der Europäischen Kommission Die Europäische Kommission ist eine Institution sui generis im politischen System der Europäischen Union. Sie vertritt und verteidigt die Interessen der gesamten… …   Deutsch Wikipedia

  • Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union — Flagge der Europäischen Union Die drei Säulen der Europäischen Union Die Gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik (GASP), englisch: Common Foreign and Security Policy …   Deutsch Wikipedia

  • Politische Grundlagen der Europäischen Union — Europaflagge Das politische System der Europäischen Union hebt sich von einzelstaatlichen politischen Systemen deutlich ab. Als supranationaler Zusammenschluss souveräner Staaten stellt die Europäische Union in politischer Hinsicht eine… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”