- Bauunternehmen
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Ein Bauunternehmen ist ein Unternehmen der Bauwirtschaft, das Bauleistungen erbringt.
Bauleistungen sind alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Betriebe, die überwiegend Bauvorrichtungen, Baumaschinen, Baugeräte oder sonstige Baubetriebsmittel ohne Personal Betrieben des Baugewerbes gewerblich zur Verfügung stellen oder überwiegend Baustoffe oder Bauteile für den Markt herstellen, sowie Betriebe, die Betonentladegeräte gewerblich zur Verfügung stellen, erbringen keine Bauleistungen in diesem Sinne.[1]
Bauunternehmen werden in der Regel auf nicht im eigenen Eigentum befindlichen Grundstücken mit der beauftragten Bauausführung tätig. Bauunternehmen bieten neben den Ausführungsleistungen auch Planung und weitere umfassende baubezogene Leistungen an.
Je nach Umfang der Leistungen, die ein Unternehmen beim jeweiligen Auftrag erbringt, spricht man vom
- Fachunternehmer (ein Gewerk)
- Generalunternehmer (alle Gewerke)
- Totalunternehmer (zusätzlich Planungsleistungen).
Der Nachunternehmer oder Subunternehmer ist ein Unternehmen, das Bauleistungen im Auftrag eines anderen Bauunternehmens, z.B. des Generalunternehmers erbringt.
Außerdem gibt es noch den Generalübernehmer, der keine eigenen Bauleistungen erbringt, sondern das Bauwerk komplett durch beauftragte Unternehmen (Nachunternehmer / Subunternehmer) ausführen lässt. Erbringt er darüber hinaus auch noch Planungsleistungen, wird bisweilen auch vom Totalübernehmer gesprochen.
Vom Bauunternehmen zu unterscheiden ist der Bauträger und der Bauentwickler/Developer, die auf in der Regel eigenen Grundstücken Bauleistungen im eigenen Namen und auf eigenes Risiko von anderen Bauunternehmen erbringen lassen.
Die Zenekons in Japan sind zusätzlich zu den Tätigkeiten als Totalunternehmer noch Materialienlieferant, Makler und Verwaltungsgesellschaft. Darüber hinaus besteht in der Präfektur Tokio für sie die Möglichkeit sich ihre eigenen Baugenehmigungen zu erteilen.
Die Führung von Bauunternehmen erfolgt überwiegend durch technisch Ausgebildete. Bauhandwerksbetriebe müssen über einen handwerklichen Betriebsleiter verfügen, der die jeweilige Ausübungsberechtigung besitzt (z. B. Maurer- und Betonbauermeister oder Straßenbauermeister aber auch Ingenieure einschlägiger Fachrichtungen).
In Deutschland gehörten dem Baugewerbe 14.117 Unternehmen mit mindestens 20 tätigen Personen an. In den Unternehmen der Bauwirtschaft waren 2008 643.000 Personen tätig, der Umsatz belief sich auf 86.964 Millionen Euro.[2]
Liste der Bauunternehmen in Deutschland nach Umsatz > 50 Mio. €
Die Liste ist sortierbar.
Einzelnachweise
- ↑ Definition der Bauleistung in § 175 Abs. 2 SGB III
- ↑ Statistikdaten Baugewerbe. Statistisches Bundesamt Online, abgerufen am 2. Juni 2009.
- ↑ Bilfinger Berger: Zwischenbericht zum 30. September 2008
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