Verwarnungsgeld

Verwarnungsgeld

Ein Verwarnungsgeld bzw. auch Verwarngeld ist eine Geldbuße, die bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten von der Verwaltungsbehörde von dem Betroffenen erhoben werden kann. Die Höhe des Verwarnungsgelds liegt gemäß § 56 des Ordnungswidrigkeitengesetz zwischen fünf und 35 Euro.

Die genauen Regelsätze von Verwarnungsgeldern bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ist in Deutschland in einem bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog festgelegt. Bei der Definition des Begriffes geringfügige Ordnungswidrigkeit hat die Behörde einen Beurteilungsspielraum im Sinne des Opportunitätsprinzips. Mit dem Verwarnungsgeld gibt die Verwaltungsbehörde die Möglichkeit, eine Ordnungswidrigkeit durch Begleichung „aus der Welt zu schaffen“, ohne dass diese aufgerechnet oder erneut dem Beschuldigten vorgeworfen wird.

Kosten werden bei Verwarnungen (anders als bei Bußgeldern) nicht erhoben. Die Polizei kann Verwarnungsgelder auch bar erheben (Barverwarnung). Dies wird vor allem bei Verkehrsschwerpunkten sowie bei Betroffenen ohne Wohnsitz in Deutschland angewandt. Zahlt ein Betroffener ohne Wohnsitz in Deutschland eine Verwarnung nicht sofort bzw. freiwillig, so kann die Polizei unmittelbar eine Sicherheitsleistung erheben. Diese kann auch die zwangsweise Sicherstellung von Gegenständen beinhalten. Einsprüche vor Ort haben hier keine aufschiebende Wirkung.

Merkmale eines Verwarnungsgeldbescheides sind, dass die Zahlung innerhalb von 7 Tagen, meist mit beigefügten Überweisungsträger, erfolgen muss. Danach ist das Verfahren erledigt. Nach § 55 OwiG ist auch eine Anhörung des Betroffenen möglich. Nimmt der Betroffene eine Verwarnung nicht an, so wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, das mit Gebühren und Auslagen verbunden ist. Mit der Anhörung gibt die Verwaltungsbehörde die Möglichkeit, zum Vorwurf Stellung zu nehmen. Der Betroffene muss davon keinen Gebrauch machen.

Der Unterschied liegt darin, dass das Versäumen der Anhörung im Verwarnungsgeldverfahren zu einem fehlerhaften Verwaltungsakt führt, durch Nachholen aber heilbar ist. Im Gegensatz dazu, führt das Versäumen der Anhörung in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Nichtigkeit des gesamten Bußgeldverfahrens.

Der Begriff fällt oft im Zusammenhang mit Strafzetteln. Die nächsthöhere Stufe ist das Bußgeld. Im Strafrecht wird von einer Geldstrafe gesprochen. Das Verwarnungsgeld wird zuweilen mit einer Gebühr verwechselt; ebenso falsch ist es, bei der Höhe des Verwarnungsgeldes von Tarifen zu sprechen.

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