- Verwässerungsschutz
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Der Verwässerungsschutz garantiert den Erstaktionären bei einer Kapitalerhöhung, dass die Proportion des Anteils an der Aktiengesellschaft nicht verändert wird. Bei einer Kapitalerhöhung erhalten die Erstaktionäre ein Zeichnungsrecht.
Kapitalmaßnahmen von Unternehmen führen zu Aktienkursänderungen, vor denen Optionsinhaber und Stillhalter durch Verwässerungsschutzklauseln geschützt werden. Beispiele für solche Maßnahmen sind:
- Auszahlung einer Cash-Dividende
- Ausgebung einer Stock-Dividende (Gratisaktien)
- Kapitalerhöhungen
- Aktiensplits
- Emission bedingten Eigenkapitals (zum Beispiel Wandelanleihen)
Folge dieser Maßnahmen ist ein fallender Aktienkurs. Es gibt auch Maßnahmen der Unternehmen, wie bspw. den Rückkauf von Aktien, die in die entgegengesetzte Richtung wirken.
Verwässerungsschutz bei Optionen
Betrachtet man Optionsgeschäfte, so benachteiligt ein sinkender Aktienkurs den Inhaber eines Calls, dagegen bevorteilt es Inhaber von Puts. Dies wird nicht als fair betrachtet, da die am Optionsgeschäft Beteiligten keine Wette in Bezug auf diese Maßnahmen eingangen sind.
Eine Option ist dann gegen Verwässerung ideal geschützt, wenn sich die Vermögensposition des Inhabers (bzw. des Stillhalters) durch die durchgeführte Maßnahme nicht ändert. Dies ist dann der Fall, wenn der Basispreis um das Verhältnis neuer zu altem Kurs reduziert wird und die Anzahl der beziehbaren Aktien um genau dieses Verhältnis erhöht wird.
Der praktizierte Verwässerungsschutz (bspw. an der Eurex) bietet keinen Schutz gegenüber Dividendenzahlungen. Dies liegt an dem technischen Aufwand und der dadurch entstehenden Intransparenz des Optionspreisgefüges. Für Gratisaktien und Aktiensplits gilt hingegen ein idealer Verwässerungsschutz. Im Falle von Kapitalerhöhungen wird der Basispreis mithilfe des Bezugsrechtes (oder des Cash-Ausgleichs bei Nichtlieferung zusätzlicher Aktien) angepasst.
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