- Baumschutzsatzung
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Die Baumschutzsatzung (auch Gehölzschutzsatzung, Baumschutzordnung) kann von einer Stadt oder Gemeinde erlassen werden, um für private Grundstückseigentümer die Voraussetzungen festzuschreiben, unter denen sie Bäume auf ihrem Grundstück fällen dürfen. Damit soll vor allem der für das Stadtbild und Stadtklima wichtige ausgewachsene Baumbestand geschützt werden.
Sie ist ein rechtliches Instrument, das neben der Eingriffs-Ausgleichs-Regelung und verbindlichen Bauleitplanungen (Bebauungsplan) angesiedelt ist und von diesen getrennt betrachtet werden muss. Eine Baumfällung ist somit ggf. mit mehreren Behörden auf Basis der verschiedenen Rechtsquellen abzustimmen. Eine Baumschutzsatzung ist i. d. R. neben der Festlegung der Schutzkriterien auch Grundlage für die Festsetzung von Ersatzpflanzungen, die eine notwendige Fällung (z. B. im Rahmen der Verkehrssicherung, wegen akuter Gefährdung durch den Zustand) kompensieren.
Inhaltsverzeichnis
Nationales
Deutschland
Die Baumschutzsatzung ist durch § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) „Landschaftsbestandteile“ und entsprechende Landesgesetze möglich. Zum Beispiel sind in Nordrhein-Westfalen die rechtlichen Grundlagen § 45 Landschaftsgesetz NRW[1] und § 7 Gemeindeordnung NRW[2], in Rheinland-Pfalz § 20 Landespflegegesetz (LPflG). Die Städte und Gemeinden können dies wiederum nach einer Mustersatzung über den Schutz von Bäumen und Grünbeständen konkret umsetzen.[3]
Der Anteil der Kommunen mit Baumschutzsatzung ist rückläufig. In der Regel wird sich bei der Abschaffung neben den ohnehin vorhandenen sonstigen Baumschutzregelungen auf das gestiegene Umweltbewusstsein der Bürger berufen, das eine Baumschutzsatzung unnötig mache.
Österreich
In Österreich gibt es nur eine Gemeinde mit einer expliziten Baumschutzverordnung, die Stadt Salzburg, nach der Bäume ab einem gewissen Alter bzw. einem gewissen Stammdurchmesser geschützt sind.
Siehe auch
Weblinks
- „Baumschutz - Schlechte Zeiten für Stadtbäume?“ Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), NRW, 2004
- „2007: Städte kippen den Baumschutz“, Initiative Nachrichtenaufklärung (erklärte dieses Ereignis zu den zehn am meisten unterdrückten Nachrichten des Jahres 2007)
Einzelnachweise
- ↑ Text des Landschaftsgesetz NRW
- ↑ Text Gemeindeordnung NRW
- ↑ Mustersatzung vom Server der Universität Koblenz
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