- Villa Vigoni
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Die Villa Vigoni - Deutsch-italienisches Zentrum für europäische Exzellenz ist ein 1986 gegründeter Verein, dessen Gebäudeanlagen und Verwaltung in Besitz der Bundesrepublik Deutschland stehen, und der in zwei historischen Villen inmitten eines botanischen Gartens am Comer See residiert.
Inhaltsverzeichnis
Strukturen
Die Stiftung Villa Vigoni e.V. ist ein von der deutschen und italienischen Regierung gemeinsam getragener Verein. Zu seinen Aufgaben zählt die Förderung der deutsch-italienischen Zusammenarbeit, insbesondere auf den Gebieten Kultur, Kunst und Wissenschaft. Dies findet explizit in einer europäischen Dimension statt. In der Villa Vigoni werden daher wissenschaftliche Seminare, Doktorandenkollegs, politische und journalistische Gespräche und Fellowship-Programme angeboten, die sich mit der europäischen Identität, ihrer Geschichte und Zukunft auseinandersetzen.
Neuer Generalsekretär der Villa Vigoni ist seit 1. Februar 2008 Prof. Dr. Gregor Vogt-Spira, Lehrstuhlinhaber für Klassische Philologie an der Philipps-Universität Marburg. [1]
Vorgeschichte
Der Deutsch-Italiener Don Ignazio Vigoni Medici di Marignano besaß mehrere Gebäude und Grundstücke in Menaggio am Comer See, Italien. Bei seinem Tod 1983 vermachte er den Besitz der Bundesrepublik Deutschland mit der Bedingung, die Völkerverständigung zwischen den Ländern zu fördern. Deutschland kam dieser Forderung nach, indem es auf Regierungsebene mit Italien den Verein Villa Vigoni gründete. Auf deutscher Seite ist der Vertragspartner das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), auf italienischer Seite das Außenministerium.
Rechtsstreit
Derzeit ist die Villa Vigoni Gegenstand eines Rechtsstreits, der durch eine Klage Deutschlands gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) internationale Bedeutung bekommen hat. Die historischen Wurzeln des Falles liegen in deutschen Kriegsverbrechen im griechischen Ort Distomo (weitere Details im dortigen Artikel). Die Angehörigen der griechischen Opfer klagten vor griechischen Gerichten gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Entschädigungszahlungen und obsiegten in einem erstinstanzlichen Versäumnisurteil 1997; ein Revisionsantrag wurde 2000 vom Areopag, dem höchsten griechischen Gericht, zurückgewiesen. Die Zwangsvollstreckung (u.a. Pfändung des Goethe-Institutes in Athen) scheiterte jedoch am Fehlen der notwendigen Zustimmung der griechischen Regierung.
Im Jahr 2008 entschied das oberste italienische Zivilgericht, der römische Kassationsgerichtshof, dass die griechischen Urteile in Italien vollstreckt werden können, woraufhin eine Zwangshypothek auf die Villa Vigoni eingetragen wurde. Dies berührt den Grundsatz der Staatenimmunität, so dass die deutsche und die italienische Regierung sich verständigt haben, eine Entscheidung des IGH herbeizuführen. Das Verfahren wird noch wenigstens bis 2011 andauern.[2]
Weblinks
- Offizielle Website: www.villavigoni.eu
- Bundeshaushaltsplan: Beitrag und Aufwendungsersatz an den Verein Villa Vigoni e. V. (PDF-Datei; 16 kB)
Quellenangaben
Kategorien:- Stiftung
- Deutsch-italienische Beziehungen
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