- Villicus
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Villicus kommt aus dem Lateinischen und stand bei den alten Römern für Verwalter eines Gutes. Gewöhnlich war es ein leibeigener Sklave oder Freigelassener, der die Aufsicht über die Arbeitssklaven des Gutes hatte. Er musste von Rechtswegen von der ganzen Landwirtschaft eine vollständige praktische Erfahrung haben. Er verwaltete alle Einnahmen und Ausgaben im Namen seines Herren. Aufgrund der im Vergleich zu den ihm unterstehenden Ackerbausklaven körperlich weniger verausgabenden Tätigkeit erhielt der Villicus von seinem Herren eine entsprechend geringere Ration an Lebensmitteln zugeteilt als diese. [1]
Im Mittelalter war es eine Bezeichnung für einen herrschaftlichen Güterverwalter, der die Güter eines Herrenhofs verwaltet (s. dazu auch Villikation). Als Verwalter waren ein villicus und ein subvillicus tätig, die mit ihren Knechten das Ackerland bewirtschafteten, die Abgaben der unterstellten Höfe einzogen und den ganzen Ertrag an den Herren weitergaben. Sie waren meist Beauftragte der Herrschaften und konnten jederzeit des Amtes enthoben werden. Für die Dienste erhielten sie einen Teil der eingezogenen Abgaben.
Aus der bäuerlichen Berufs- und Stellungsbezeichnung Villicus bildete sich der nicht nur in Norddeutschland verbreitete Familienname Willke, Wilcke oder Wilke. Auch heute sind diese Familiennamen noch häufig auf Meierhöfen in Ortschaften anzutreffen. [2]
Einzelnachweise
- ↑ [1] Karl Marx, Das Kapital, Bd. I, in: Ders., Friedrich Engels, Werke, Bd. 23, Berlin (Ost) 1968, S. 185, Anm. 43; Marx beruft sich hier auf Theodor Mommsen, Römische Geschichte, Berlin 1856, S. 810.
- ↑ [ Pohlmann, Fritz / Waldeckischer Geschichtsverein e.V., Arolsen, 2003, Deutsche Ortssippenbücher/Reihe A; 349, Rhenegge, Waldeckische Ortssippenbücher]
Siehe auch
Kategorien:- Historisches Amt
- Römisches Recht
- Recht (Mittelalter)
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