- Vitztum
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Vitztum (auch Viztum, Vitzthum (-amt) oder Vizedom) (von lateinisch Vicedominus): Stellvertreter des Souveräns (Landesherrn), ursprünglich in geistlichen, später auch in weltlichen Fürstentümern. Das Amt entwickelte sich im Lauf der Zeit zu dem eines landesfürstlichen Beamten mit den Hauptaufgaben der Leitung des Finanzwesens und der Ausübung richterlicher Funktionen. In den süd- und mitteldeutschen Gebieten erhielt der Vitztum später meistens die Bezeichnung Oberamtmann.
In der bayerischen Rechtsgeschichte war der Vitztum im Mittelalter Richter in Vertretung des Landesherrn. In der mittelalterlichen Geschichte setzten die bayerischen Herzöge Schreiber bzw. Vögte mit Gerichtskompetenz ein. Da der lokale Adel nur die niedere Gerichtsbarkeit ausübte, die Generalgerichtsbarkeit aber beim Landesherrn lag, vertraten die Richter den Landesherren bei Kapitalverbrechen wie z. B. Mord, Unzucht usw. Je nach Landesherren behielt sich dieser auch für bestimmte Vergehen die Bestrafung vor. Dies bezeichnet man als Viztumshändel.
Aus heutiger Sicht entsprach ein Viztumamt, bezogen auf die Verwaltungsebene, einem Regierungsbezirk.
Daraus entstand auch der Name des sächsischen Adelsgeschlechts derer von Vitzthum sowie der Name Fitzthum.
Siehe auch
Kategorien:- Bayerische Geschichte
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- Historisches Amt
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