- Vizekanzler
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Der Vizekanzler ist der Stellvertreter eines Kanzlers. Im Besonderen kann gemeint sein:
- Vizekanzler (Deutschland), der Stellvertreter des deutschen Bundeskanzlers, des Reichskanzlers im Deutschen Kaiserreich während der Jahre 1878–1918 sowie in der Weimarer Republik (1919–1933)
- Vizekanzler (Österreich), der Stellvertreter des österreichischen Bundeskanzlers
- Vizekanzler (Schweiz), zwei dem Bundeskanzler der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Seite gestellte Vizekanzler
- Vizekanzler des Heiligen Römischen Reich, s. Reichshofkanzlei
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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