- Vizemarschall
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Vizemarschall bezeichnet
- in China, Nordkorea und anderen Staaten einen Generals- bzw. Marschallsrang unterhalb des Marschalls bzw. Hauptmarschalls
- im österreichischen Heer der K.-und-K.-Monarchie den militärischen Dienstgrad Feldmarschallleutnant, der entsprechend der ursprünglichen Bedeutung von "Leutnant" als "Stellvertreter" theoretisch der Vize (Stellvertreter) eines Marschalls war, faktisch aber nur dem Generalleutnant entsprach
- in der britischen Royal Air Force ebenfalls einen Generals- statt Marschallsrang, Air Vice Marshal, ebenso z. B. in Kanada, Australien, Indonesien und anderen Staaten
- in Polen (und Rumänien) einen zivilen Rang, der etwa dem Seneschall und Hofmarschall, vor allem aber dem stellvertretenden Regierungschef z. B. einer Region entspricht. Der Vizemarschall ist der Stellvertreter eines Woiwodschaftsmarschalls. Der Vizepräsident des Sejm (polnisches Parlament) entspricht hingegen einem stellvertretenden Parlamentspräsidenten.
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