- Volksheer
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Als Milizarmee oder Volksheer bezeichnet man Streitkräfte, die ganz oder zum größten Teil aus Dienst leistenden Wehrpflichtigen bestehen. Die Miliz steht somit im Gegensatz zur Berufsarmee, deren Angehörige Berufssoldaten sind.
Während bis zur frühen Neuzeit die meisten Heere aus berufsmäßigen Soldaten oder Söldnern bestanden – mit Ausnahme der Bürgerheere der Antike –, setzte sich die allgemeine Wehrpflicht und mit ihr die Milizarmee etwa ab der Französischen Revolution in Europa und dann weltweit durch. In Deutschland entstand die allgemeine Wehrpflicht infolge der Preußischen Reformen.
Die fortschreitende Technisierung des Kriegshandwerks, die Verteuerung der Waffensysteme und die Unpopularität des Wehrdiensts haben die meisten westlichen Staaten veranlasst, nach dem 2. Weltkrieg wieder auf Berufsarmeen umzusteigen. Dieser Trend verstärkte sich nach dem Fall des Eisernen Vorhangs noch.
Geschichte und Definition
Miliz (französisch aus lateinisch) das im 19. Jahrhundert eine Bezeichnung für Bürger- oder Volksheere war, im Gegensatz zum regulären stehenden Heer. Seit dem 20. Jahrhundert ist Miliz eine Bezeichnung einerseits für Polizei- und paramilitärische Verbände, andererseits für eine besondere Organisationsform der Landstreitkräfte (Milizheer), die gekennzeichnet ist durch einen im Frieden geringen Präsenzgrad der Truppen sowie durch einen sehr kurzen Grundwehrdienst und zahlreiche auf diesem aufbauende Wehrübungen. Eine Armee kann entweder fast vollständig (z.B. wie in der Schweiz) oder teilweise als Ergänzung zur stehenden Truppe nach dem Milizprinzip aufgebaut sein. Die Rekrutierung der Milizionäre kann auf der Grundlage der Wehrpflicht erfolgen (z.B. wie in der Schweiz), ist aber auch auf freiwilliger Basis (wie in der Nationalgarde in den USA) möglich. Die deutschen Landwehren im 19. Jahrhundert zum Beispiel wurden auch als Landmiliz, Bürgergarde oder Landsturm bezeichnet. Auch war der Volkssturm des dritten Reichs eine Miliz.
Siehe auch
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