- VÜ
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Mit Verkehrsüberwachung (Abkürzung: VÜ) ist ein Aufgabenspektrum des Gesamtauftrages der Polizei oder anderer Verkehrsbehörden gemeint, das folgende Gebiete umfasst:
- Gefahrenabwehr im Rahmen der polizeilichen Zuständigkeit.
- Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
- Beobachtung des Verkehrsflusses, etwa zur Erkennung oder Vermeidung von Staus. Dies wird heute fast ausschließlich durch Videoüberwachung vollzogen. Diese Überwachung wird durch die Verkehrseinsatzzentrale der örtlichen Polizei durchgeführt.
Die Verkehrsüberwachung umfasst präventive und repressive polizeiliche Aktivitäten im Verkehrsraum zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Der bekannteste Bereich der Verkehrsüberwachung ist die Geschwindigkeits- und Abstandmessung, im Volksmund auch „Radarfallen“ genannt, wenngleich hierfür neben dem Verkehrsradar auch noch andere Messverfahren (Lichtschranken, Piezosensoren u. a.) zum Einsatz kommen.
Verkehrskontrollen sind Teil der Verkehrsüberwachung.
Die Aufgaben werden meist durch Angehörige der Verkehrspolizei wahrgenommen. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Straßenverkehr) besorgt jedoch überwiegend die Kommunen (kommunale Verkehrsüberwachung – KVÜ).
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