Videoüberwachung

Videoüberwachung
Piktogramm „Videoüberwachung“ nach DIN 33450
Überwachungskamera an einem Bankgebäude in Hamburg, 2006

Videoüberwachung ist die Beobachtung von Orten durch optisch-elektronische Einrichtungen, optischen Raumüberwachungsanlagen (Videoüberwachungsanlage). Häufig steht diese Form der Überwachung in Verbindung mit der Aufzeichnung und Analyse der gewonnenen audiovisuellen Daten. Nicht selten werden Computer zur automatischen Analyse der Daten herangezogen, so dass dieser Bereich heute eng mit der Informatik verknüpft ist. Die Weiterverarbeitungsmöglichkeiten sind sehr vielfältig, etwa zur automatischen Nummernschilderkennung im Straßenverkehr.

Die Befürworter der Videoüberwachung wollen hier neue technische Möglichkeiten (Video, Mustererkennung) zur Aufklärung von Straftaten, aber hauptsächlich zur Prävention nutzen: Wer weiß, dass er ständig beobachtet wird, verhält sich anders als jemand, der sich unbeobachtet fühlt (Beobachtungsdruck).

Diese Maßnahmen finden zu Beginn des 21. Jahrhunderts auch vor dem Hintergrund des Terrorismus gesellschaftlich breite Akzeptanz, aber es regt sich auch zunehmend Kritik. Kritiker befürchten einen Überwachungsstaat, den möglichen Missbrauch der Daten und ein allgemeines gesellschaftliches Klima des Verdachts, das Konformismus im öffentlichen Raum erzeugt. Sie hinterfragen auch die reale Wirksamkeit solcher Maßnahmen gegen Straftaten, sie halten sie für Populismus und fordern statt dessen Datenschutz und Bürgerrechte ein.

Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Situation in Deutschland

Eine Vielzahl von Gesetzen definiert, wer Videoüberwachung unter welchen Rahmenbedingungen einsetzen darf bzw. muss. Die Zulässigkeit der Videoüberwachung ist speziell davon abhängig, wer diese einsetzt. Generell wird zwischen privater und staatlicher Videoüberwachung unterschieden.

Private Videoüberwachung

Split Screen der Videoüberwachungsanlage im MVG Museum in München, 2007

Die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume wird durch § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist sie nur zulässig, wenn sie zur Wahrnehmung des Hausrechtes oder anderer berechtigter Interessen erforderlich ist. Zweckbindung, Datensparsamkeit und Transparenz sind wesentlichen Aspekte des Datenschutzes und werden in § 6b behandelt. Verstöße gegen diesen Paragraphen sind bußgeldbewehrt. In der Praxis bleibt jedoch nur die Möglichkeit, private Betreiber um Beseitigung der Missstände zu bitten, da im Anhang des BDSG kein Bußgeld definiert ist.

Das BDSG ist ein Auffanggesetz, d.h. dass Regelungen aus dem BDSG nur greifen, wenn keine speziellen Vorschriften existieren. Dementsprechend gibt es die Datenschutzgesetze der Länder (z.B. DSG NRW), die die Vorgaben des Bundesrechts spezifizieren. Die Amtskirchen regeln jeweils für ihren Bereich in eigenen Datenschutzanordnungen die Videoüberwachung. Die Regelungen in der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) der katholischen Kirche und das Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) sind zum § 6b des BDSG praktisch inhaltsgleich.

Staatliche Videoüberwachung

Mobile Videoüberwachung der Polizei auf einer Demonstration

Spezielle Kompetenzen der Polizei werden in den Landespolizeigesetzen geregelt. In den letzten Jahren haben viele Landesparlamente entsprechende Änderungen verabschiedet, um ihrer Polizei den Einsatz von Videotechnik zu erlauben (So etwa § 15 a PolG NRW). Hierzu sind aber hohe Hürden zu überwinden. Damit soll verhindert werden, dass die Kriminalität in andere Gebiete verdrängt wird.

Die Bundespolizei darf nach dem Bundespolizeigesetz (BPolG) Videoüberwachung nutzen. Die Änderung des BKA-Gesetzes soll dem Bundeskriminalamt in Zukunft auch Videoüberwachung in Privatwohnungen erlauben.

Vorgeschriebene Videoüberwachung

Kassenräume von Banken und Sparkassen und die Zugänge von Spielcasinos und Spielhallen müssen nach § 6 UVV „Kassen“ und § 6 UVV „Spielhallen“ mit optischen Raumüberwachungsanlagen ausgestattet sein.

Bestimmte Industrie-Anlagen, beispielsweise kerntechnische Anlagen, müssen ebenfalls mit Videoüberwachungsanlagen ausgestattet sein.

Beleidigung über eine Videoüberwachungskamera

Wer z.B. den Mittelfinger in das Sichtfeld einer Videoüberwachungskamera hält, kann den Straftatbestand einer Beleidigung begehen, obwohl eine Kamera nicht in ihrem Ehrgefühl verletzt werden kann - wohl aber der dahinter sitzende Beamte, dem man also laut Gerichtsurteil auch in der technisch „verlängerten“ Form einer Kamera den gebührenden Respekt erweisen soll. Dabei wird angenommen, dass die verächtliche Geste dem jeweiligen Beamten und nicht etwa den als störend empfundenen Überwachungsmaßnahmen allgemein galt.[1]

Rechtliche Situation in Österreich

In Österreich ist die Videoüberwachung durch das Datenschutzgesetz (DSG) und im Bereich der Polizei durch das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) geregelt. Die meisten Anlagen entsprechen jedoch nicht den gesetzlichen Bestimmungen.[2]

Private Videoüberwachung

Private Videoüberwachung ist seit dem 1. Januar 2010 durch den Abschnitt Videoüberwachung (9a.) des Datenschutzgesetzes (DSG) geregelt. Die Videoüberwachung ist nur zulässig, wenn diese einen zulässigen Zweck erfüllt (Schutz eines Objekts/einer Person oder rechtliche Sorgfaltspflichten), wenn außerdem die schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen von Dritten geringer sind als das Interesse des Betreibers (z.B. ein Angriff sehr wahrscheinlich ist oder bereits stattgefunden hat) und wenn die Videoüberwachung tauglich, das gelindeste Mittel und verhältnismäßig ist.[3]


Ist eine Videoüberwachung nach diesen Gesichtspunkten zulässig, muss sie beim Datenverarbeitungsregister (DVR) gemeldet werden. Daneben entstehen noch andere Pflichten für den Betreiber der Anlage (z.B. Kennzeichnungspflicht, Protokollierungspflicht, Datensicherheitsmaßnahmen, Löschungspflicht nach 72 Stunden und die Pflicht zur Auskunft gegenüber Betroffenen).[3]

Polizeiliche Videoüberwachung

Im § 54 Sicherheitspolizeigesetz ist die Videoüberwachung durch die Polizei geregelt. Die Polizei darf dabei auch Tonaufzeichnungsgeräte und Kennzeichenerkennungsgeräte einsetzen. Derzeit wird an folgenden Orten in Österreich eine Videoüberwachung durch die Polizei betrieben: Wien (1. Bezirk - Schwedenplatz, 1. Bezirk - Karlsplatz, 15. Bezirk - Westbahnhof); Kärnten (Klagenfurt - Pfarrplatz, Villach - Lederergasse); Niederösterreich (Schwechat - Flughafen, Wr. Neustadt, Vösendorf - SCS); Oberösterreich (Linz - Hinsenkampplatz; Linz - Altstadt); Salzburg (Salzburg Stadt - Rudolfskai, Salzburg Stadt - Südtirolerplatz); Steiermark (Graz - Jakominiplatz, Graz - Hauptbahnhof); Tirol (Innsbruck - Rapoldipark, Innsbruck - Bogenmeile);

Beispiele

Hinweis auf Videoüberwachung in der Dresdner Prager Straße
  • Am 20. August 2009 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass anlasslose Verfolgung von Straßenverkehrsverstößen mit Videotechnik derzeit keine rechtsstaatliche Grundlage hat. Ein Autofahrer, der ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zahlen sollte, die per Video von einer Autobahnbrücke ermittelt wurde, hatte zuvor geklagt, dass die Video-Aufzeichnung des Verkehrsverstoßes mangels konkreten Tatverdachts ohne ausreichende Rechtsgrundlage angefertigt worden sei. Die Klage wurde vom Mecklenburger Gericht mit der Begründung des Erlasses zur Überwachung des Sicherheitsabstandes abgewiesen. Nach Einreichung einer Verfassungsbeschwerde entschied das BVerfG, dass dieser Erlass keine geeignete Rechtsgrundlage für Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, und bewertete daher die Vorgehensweise als willkürlich. Es wurde daraufhin ein Beweisverwertungsverbot ausgesprochen.[4]
  • Seit März 2006 wird in Hamburg die Reeperbahn mit zehn Videokameras überwacht, weitere sind geplant. Die Anlage kostete 620.000 Euro. Bereits in den ersten fünf Tagen nach Errichtung der Überwachungsanlage kam es auf der Reeperbahn zu fünf Gewalttaten, die von den Kameras nicht erfasst wurden.[5] Polizeipräsident Werner Jantosch sieht den Sinn der Anlage vor allem in der „Prävention“.
  • Von September bis zum 21. Dezember 2001 wurde der Busbahnhof von Böblingen überwacht, um gegen Drogenkriminalität vorzugehen. Gerhard Lang, Polizeioberrat in Böblingen, stellt Verdrängung der Drogenkriminalität in Nachbarbereiche fest.[6]
  • Freiburg im Breisgau: Im Haslacher Bad und im Westbad wird der Eingangsbereich mit Kameras überwacht. Eine Überwachung der Umkleidekabinen für Männer wurde nach Intervention des Landesdatenschutzbeauftragten beendet. Das Ziel, nämlich die Verringerung von Spindeinbrüchen, soll nun durch die ausschließliche Videoüberwachung der Spinde erreicht werden. Es wird mit Schildern auf eine Überwachung hingewiesen.[7]
  • Heilbronn: Seit Juli 2002 wird die „Sülmer City“ durch zwei Kameras überwacht. Die Videodaten werden in das Polizeirevier Heilbronn übertragen. Nach 48 Stunden werden die Aufzeichnungen automatisch gelöscht, sofern nicht einzelne Sequenzen zur Dokumentation oder Beweisführung bei konkreten Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten länger gespeichert beziehungsweise gesichert werden müssen. Die Anschaffungskosten betrugen 140.000 Euro. Die Kameras sind in einer Höhe von jeweils 3,5 Meter angebracht.[8]
  • Mannheim: Vom 26. Juli 2001 bis Ende 2007 wurden der Paradeplatz mit drei Kameras und Marktplatz, Neckartor und Kurpfalzkreisel mit jeweils einer Kamera gefilmt, da sie als Kriminalitätsschwerpunkte galten. Nach einem Zwischenbericht der Polizei für das Innenministerium (etwa Dezember 2002) hatten sich die registrierten Vorkommen stabilisiert. Ebenfalls wurden Verdrängungseffekte bei „alkoholisierten Cliquen“ bemerkt.[9] Die Kameras zur Überwachung des öffentlichen Raumes wurden Ende 2007 offiziell abgeschaltet, weil die Maßnahme nach Darstellung der Stadtverwaltung „sich selbst überflüssig gemacht hat“. Der Vorplatz des Hauptbahnhofs wird weiter überwacht.[10] Im September 2008 wurde bekannt, dass in Mannheim an 17 von 95 Schulen vereinzelt seit 1995 und vermehrt seit dem Jahr 2000 Videoüberwachung des öffentlichen Raumes in Eingängen, Fluren und Pausenhöfen durchgeführt wurde. Die Videobänder wurden bis zu zwei Wochen aufgehoben. Die Rechtsgrundlage war unklar. In anderen Großstädten Baden-Württembergs (z.B. Stuttgart, Karlsruhe, Tübingen und Heidelberg) wurde (Stand 2008) an Schulen nicht überwacht.[11]
  • Stuttgart: Vom 28. Januar 2002 bis Juli 2003 wurde der Rotebühlplatz mit fünf Kameras durch die Polizei gefilmt. Dort wurden ebenfalls Verdrängungseffekte festgestellt. Handel und Konsum illegaler Drogen hätten am nahe gelegenen Charlottenplatz und in der oberen Königstraße zugenommen. Die jährlichen Kosten betrugen 420.000 Euro; diese werden von Land und Stadt bezahlt. Da der Rotebühlplatz keinen Kriminalitätsschwerpunkt mehr darstellte, wurde die Videoüberwachung eingestellt.[12]
  • Ravensburg: Während des Rutenfests 2004 wurde der Sportplatz Grüner Platz von der Polizei gefilmt, um Ausschreitungen durch alkoholisierte Jugendliche zu verhindern. Die Zahl der Straftaten ging daraufhin zurück.[13]
  • Biberach: Das Biberacher Schützenfest 2004 sollte am 3. Juli und am 8. Juli, jeweils von 22 Uhr bis 5 Uhr, überwacht werden. Die Dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen untersagte die Überwachung, da keine konkrete Gefahrenlage vorhanden sei. Eine Kamera wurde daraufhin abgebaut, zwei weitere wurden verhängt.[14] Im Jahre 2008 versuchte man, durch die Überlassung des Festgeländes an einen privaten Verein die Videoüberwachung doch noch möglich zu machen. Der Landesdatenschutzbeauftragte sah darin „eine rechtsmissbräuchliche Umgehung der gesetzlich vorgegebenen Datenschutzregeln“. Die Datenschutzabteilung des Innenministeriums in Stuttgart, zuständig für den Videoüberwachung im Privatbereich, wies die Biberacher Überwacher in einem Schreiben auf deren Versäumnisse hin und riet ihnen dringend, die Überwachung nicht durchzuführen. Die bereits montierten Kameras wurden wieder abgebaut.[15]
  • Berlin: Einem Artikel der Welt vom 18. Juni 2004 zufolge stimmten CDU, FDP und SPD in einer Bezirksverordnetenversammlung für die zukünftige Überwachung des Spandauer Rathaus und der Stadtbibliothek. Beschmierer, Müllablader und Wildurinierer werden nicht länger geduldet. Der Rathausvorplatz wird als Kriminalitätsschwerpunkt gesehen. Bezirksbürgermeister Konrad Birkholz (CDU) teilt in der Bezirksverordnetenversammlung vom 25. August 2004 mit, dass Berlins Senatsinnenverwaltung die polizeiliche Videoüberwachung ablehnt. Der Eingriff sei unverhältnismäßig. Quelle: Berliner Morgenpost, 27. August 2004, Senat untersagt Videoüberwachung des Rathauses, Version vom 29. August 2004. Der Berliner Morgenpost vom 12. September 2005 zufolge wurde das mehrere Jahre lang diskutierte Überwachungsvorhaben aus Kostengründen eingestellt. Stattdessen versucht man, mit einer Graffiti-Sofortreinigung dem Problem entgegenzuwirken.
  • Mönchengladbach: Seit dem 2. September 2004 wird die Altstadt in Mönchengladbach gefilmt. Insgesamt sechs schwenk- und zoombare Kameras übertragen Bildmaterial via Richtfunk in die Altstadtwache, wo sie auf drei Monitoren von der Polizei gesehen werden können. Die Anlage hat 93.000 Euro gekostet. Gespeichert wird maximal zwei Wochen. In das Kamerasystem wurden Privatzonen hineinkonfiguriert, um den Blick in Wohnungen zu sperren.[16]
  • Leipzig: Die polizeiliche Videoüberwachung begann im April 1996. Das Sächsische Staatsministerium des Innern erlaubte die Installation einer Kamera in der Richard-Wagner-Straße für vier Wochen. Nach Abschaltung wurde erneut erhöhtes Kriminalitätsaufkommen verzeichnet. Daraufhin wurde der Testbetrieb wiederholt. Seit April 2000 werden am Roßplatz und am Martin-Luther-Ring von zwei Kameras gefilmt. Im Juni 2003 beginnt die Videoüberwachung am Connewitzer Kreuz. Begründet wird diese mit Randalen in der Silvesternacht 2002/03 und Straßenschlachten im Mai 2003. Der Bahnhofsvorplatz wird videoüberwacht.[17] Seit September 2009 wird auch der Kreuzungsbereich Eisenbahnstraße/Hermann-Liebmann-Straße videoüberwacht, da dieser nach Aussage der Polizei einen Kriminalitätsschwerpunkt darstellt.[18]
  • Hamburg: Das Gymnasium Bondenwald hat mehrere Videokameras zur Fahrradüberwachung aufgestellt: an den Zugängen zur Schule und mehreren anderen Stellen. Dieses Unterfangen wurde von der Elternschaft eingeleitet und unterstützt.
  • Bremen: Mehrere Bremer Schulen setzen (Stand 2010) Videoüberwachung gegen Gewalt, Vandalismus, Diebstahl und Raucher ein. Die Daten werden 24 Stunden in den Schulzeiten gespeichert; an Wochenenden, Feiertagen und Ferien bis zum ersten Schultag. Zugriff auf die Daten hat der/die RektorIn, eine weitere Person und bei vorliegenden Straftaten die Polizei. Die Bremer Landesdatenschutzbeauftragte kritisierte, dass im Allgemeinen kein angemessenes Datenschutzkonzept seitens der Schulen erstellt wurde.[19]

Kritik

Videoüberwachung wird als Sicherheitstechnik kontrovers diskutiert. Im Jahr 2005 erhielt die Technik für die „schleichende Degradierung“ von Menschen zu „überwachten Objekten“ und der „Verharmlosung der Folgen von flächendeckender Überwachung“ den Negativpreis Big Brother Award.[20]

Datenschutzrechtliche Probleme

Hinweisschild „videoüberwacht“
Kritisches Graffiti des Street-Art Künstlers Banksy in London
  • Ist durch bildliche Darstellung einer Person diese identifizierbar, so unterliegen die Bildaufnahmen dem Datenschutz. Dabei ist unerheblich, ob eine Person tatsächlich identifiziert wird oder nicht.
  • Videoüberwachung im öffentlichen Raum betrifft nahezu nur unverdächtige Normalbürger. Es gibt keinen Verdacht gegen eine konkrete Person, sondern alle Personen unterstehen einem Generalverdacht. Das widerspricht der Unschuldsvermutung.
  • Gespeicherte Daten wecken Begehrlichkeiten. Selbst zweckgebundene Daten sind für Strafverfolger benutzbar (AG Gummersbach zum Autobahnmautgesetz). Als Reaktion auf diese Entscheidung wurde allerdings die Zweckbindung der erhobenen Daten im Autobahnmautgesetz verstärkt.
  • Private Sicherheitsbetreiber arbeiten Hand in Hand mit der Polizei (Sicherheitspartnerschaften). Die Polizei erhält Hinweise durch private Sicherheitsbetreiber. Damit vergrößern sich die Kontrollmöglichkeit der Polizei. Außerdem verwässert sich dadurch die Trennung zwischen den durch Polizeigesetze gebundenen Beamten und privaten Sicherheitsfirmen.
  • Das von Videoüberwachung betroffene Individuum hat im Alltag wenig Chancen, Betreiber und Speicherfristen zu ermitteln (und ob letztere tatsächlich eingehalten werden) - besonders durch die mangelhafte Kennzeichnung.
  • Das Ausmaß der privat betriebenen Videoüberwachung ist schlecht kontrollierbar und wird in Zukunft nur schwer zu regulieren sein.
  • Durch Kombination mit digitalen Systemen zur Bilderkennung besteht die Möglichkeit, überwachte Personen automatisiert zu identifizieren, sofern entsprechendes Referenzmaterial (z.B. aus Systemen zur digitalen Gesichtserkennung - vgl. Biometrie) genutzt wird.
  • Durch die zunehmende Digitalisierung stellt die einfache Manipulierbarkeit von gespeicherten Videodaten eine potentielle Gefahr dar, da diese für eine automatisierte Erkennung verwendet werden können. Dieser Gefahr kann ggf. durch die Verwendung sicherheitsgeprüfter Videosysteme (Gütesiegel, Protection Profiles) begegnet werden.

Tauglichkeitsaspekte

Die Frage nach der Tauglichkeit von Videoüberwachung ist schwer zu beantworten. Einige Studien über die Videoüberwachung in Großbritannien kommen zum Ergebnis, dass Videoüberwachung Kriminalität verringert. Die „Erfolgsmeldungen“ wurden jedoch durch neuere Studien relativiert, so stieg z.B. die Kriminalität in Berliner U-Bahn-Wagen nach einer Auswertung durch das Büro für angewandte Statistik nach der Einführung der 24-Stunden-Videoüberwachung sogar an.[21]

  • Videoüberwachung kann bei einigen Szenarien verhältnismäßig sein:
    • Gefahrenplätze in der Industrie: Werden rein technische Abläufe aufgenommen, fallen keine personenbezogenen Daten an. Tendenziell wird keine „breite Masse“ gefilmt.
    • Parkplatzüberwachung: Die Verhaltensmuster auf einem Parkplatz liegen in einem eingeschränkten Spektrum. „Abweichendes Verhalten“ lässt sich schneller erkennen als beispielsweise in einer Einkaufsstraße, da Parkplätze beziehungsweise Parkhäuser keine Aufenthaltsatmosphäre bieten.
  • Um das Ausmaß saisonaler Effekte beurteilen zu können, muss eine Studie einen längeren Zeitraum betrachten. Öffentliche Räume werden in der warmen Jahreszeit stärker genutzt als in der kalten. Das hat auch auf die Häufigkeit von Delikten einen gravierenden Einfluss. Folglich muss einer Studie mindestens ein Jahreszeitraum zugrunde gelegt werden.
  • Eine Studie sollte auch aufgrund von Gewöhnungseffekten längerfristig angelegt sein. Man muss damit rechnen, dass lokale Medien über die Installation von Videokameras berichten und das Einfluss auf Kriminalitätsvorkommen im beobachteten Raum hat. Langfristig kann die Wahrnehmung der Beobachtung abflauen.
  • Verdrängung
    • Videoüberwachung ist unwirksam bei Drogenkriminalität (weil suchtgetrieben), Verdrängung kann jedoch dazu führen, dass Kriminalitätsbrennpunkte nicht mehr als solche wahrgenommen werden.
  • Überwachungskameras sind meistens klein und unauffällig.
    • Wenn Täter die Kameras nicht bemerken, dann werden sie nicht anders handeln.
    • Überwachungskameras dienen der Täterermittlung, nicht der Prävention.
    • Das ist nicht sinnvoll, weil die Opfer die Tat unabänderlich bereits erlitten haben.
  • Verschiebung
    • Ein Täter wird seine Tat an einem nicht überwachten Ort verüben. Einige Orte werden somit noch gefährlicher, es treten Verlagerungseffekte auf.

Öffentliche Diskussion

Hier folgen Mitteilungen aus der Presse über kritische Stimmen zum Thema Videoüberwachung in chronologischer Reihenfolge in einzelnen Bereichen.

  • 6. Mai 2008, n-tv.de: „Milliardenschwere Investitionen in ein landesweites System von Überwachungskameras haben in Großbritannien die Kriminalität kaum eingedämmt. Das Netz mit mehr als vier Millionen Videokameras sei ein 'völliges Fiasko', erklärte jetzt der Chef der Scotland-Yard-Abteilung für Video-Überwachung, Mike Neville.“[22]
  • 27. September 2004: Cuxhavener Nachrichten. „Die „kleinen Brüder“ schauen nie weg: Kamera-Überwachung in Cuxhaven, Videobeobachtung im öffentlichen Raum durch Private“: Auch ein professioneller Überwacher wie Claus Nöckel von der Detektei Nöckel beobachtet den Umgang mit Bildern von privaten Überwachungskameras im öffentlichen Raum mit Skepsis. „Es ist haarsträubend, wie leichtfertig mit Daten umgegangen wird“, sagt der Detektiv, der im Auftrag seiner Kunden beispielsweise die Kameras beim Stadion am Meer aufgestellt hat. So würden mancherorts Videokopien von den Bildern der Überwachungskameras gezogen und mit nach Hause genommen oder es gebe Voyeurismus. Zu häufig fehlten beispielsweise die Schilder, die nach dem Bundesdatenschutzgesetz auf eine Videoüberwachung hinweisen müssen und wer diese durchführt, so Nöckel.[23]
  • 28. Februar 2004, Neukölln-online: Steglitz-Zehlendorfs Bildungsstadtrat Erik Schrader (FDP) schließt für seinen Bezirk Kameras an Schulen aus: „Es gibt keine so massiven Vorfälle, die das rechtfertigen würden.“
  • 13. Februar 2002, Berliner Morgenpost in Bezug auf Überwachung in Brandenburg: Für den Brandenburger Chef der Gewerkschaft der Polizei Andreas Schuster ist Videoüberwachung nicht geeignet, um gegen Straftaten effektiv vorzugehen. Schuster sieht Verlagerungseffekte.
  • 13. Dezember 2001, brandenburgische GdP-Landeschef Andreas Schuster in der Berliner Zeitung: Wir haben in Erkner den bestbewachten Fahrradständer des Landes“ Mit diesem und ähnlichen Sätzen kommentierte die Gewerkschaft der Polizei das Videoüberwachungsprojekt von Jörg Schönbohm (CDU, Innenminister) Darauf wurde der Innenminister sauer und ließ ein Sprechverbot für alle Polizisten und Polizei-Pressestellen erlassen. Die Kosten einer Anlage belaufen sich auf einmalig etwa 90.000 Euro und etwa 50.000 Euro pro Jahr.[24]
  • 24. März 2000, brandenburgische GdP-Landeschef Andreas Schuster über Videoüberwachung in Brandenburg: „Die Zahl der Straftaten wird damit kaum zurückgehen“, „Rechtsextremisten oder Drogendealer suchen sich einfach einen anderen Ort für ihre kriminellen Aktivitäten.“
  • 30. Dezember 1998, Berliner SPD-Fraktionschef Klaus Böger und Chefin des Berliner Bundes Deutscher Kriminialbeamter (BDK) Heide Rudert lehnen Videoüberwachung auf jüdischen Friedhöfen zur Verhinderung von antisemitischen Anschlägen ab.[25]

Missbrauch

Hier folgen beispielhaft bekanntgewordene Fälle von Missbrauch beziehungsweise Zweckentfremdung.

  • In Großbritannien, dem Land mit der größten Überwachungskameradichte der Welt, gibt es immer wieder Überwachungsfilme mit pikanten Szenen zu kaufen. Diese stammen aus privaten Häusern und Wohnungen, die durch Kameras einsehbar waren.
  • An der HAK/HAS in Oberwart/Österreich filmte ein Lehrer mit Minikameras verdeckt das Damen-WC. Die beiden Kameras waren auf die Toilettenschüssel ausgerichtet und sollten zur Aufdeckung von Drogenmissbrauch dienen. Die erste Kamera war bereits im Mai 2004 von einer Putzfrau entdeckt worden und dann von einem Sprengstoffexperten als Mini-Kamera identifiziert. Erst im Juli 2004, nachdem der betreffende Lehrer eine zweite Kamera aufgehängt hatte, wurde etwas dagegen unternommen. Angeblich war die Schulleitung nicht informiert.[26] (weitere Quellen: Neues Volksblatt (kein Datum); Niederösterreichische Nachrichten vom 30. Juli 2004; MUND Florian Steiniger)
  • Eine Webcam in Meißen filmte Trinker in der Innenstadt.[27]
  • Angela Merkel wurde persönlich Opfer von Videoüberwachung: Im März 2006 stellte sich heraus, dass der Wachdienst des Pergamonmuseums mit einer ferngesteuerten Videokamera direkt in ihr Wohnzimmer blicken konnte.[28]

Besondere Videoüberwachungskameras

Es gibt auch Videoüberwachungskameras, die der wissenschaftlichen Forschung dienen. Ein Beispiel hierfür findet sich am Hessdalen AMS.

Zitate

  • Helmut Bäumler: „Die einzelne Videokamera mag für sich gesehen sinnvoll und nützlich sein. Aber viele aneinander gereihte sinnvolle und nützliche Videokameras können gleichwohl freiheitsgefährdend sein.“

Siehe auch

Literatur

  • Christoph Schnabel: Polizeiliche Videoüberwachung öffentlicher Räume nach § 8 Abs. 3 HmbPolDVG am Beispiel der Reeperbahn-Entscheidung des OVG Hamburg. In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2010, S. 1457 ff.
  • Djoko Lukic : [1] Rechtswissenschaftliche Magisterarbeit, Die polizeiliche Videoüberwachung öffentlicher Plätze in Hamburg, 2011
  • Schrems, Maximilian: Private Videoüberwachung, Jan-Sramek-Verlag, Wien 2011, ISBN 978-3902638434
  • Büllesfeld, Dirk: Polizeiliche Videoüberwachung öffentlicher Straßen und Plätze zur Kriminalitätsvorsorge. Stuttgart, München, Hannover, Berlin, Weimar, Dresden 2002, zugl.: Freiburg (Breisgau), Univ., Diss., 2002.
  • Peter Collin: Die Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten. In: JuS 2006, S. 494−497.
  • Gilles Deleuze: Postskriptum über die Kontrollgesellschaften [2]
  • Jan Ulrich Ellermann: Die Reeperbahn im Visier – zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der öffentlichen Videoüberwachung in Hamburgs Rotlichtviertel. In: DIE POLIZEI Heft 9/2006, S. 271−277
  • Michel Foucault:Überwachen und Strafen. Suhrkamp, 1976
  • Francisco Reto Klauser: Die Videoüberwachung öffentlicher Räume – Zur Ambivalenz eines Instruments sozialer Kontrolle. Campus-Verlag, Frankfurt a.M. 2006, ISBN 978-3-593-38177-0
  • Florian Glatzner: Die staatliche Videoüberwachung des öffentlichen Raumes: Spielräume und Grenzen eines Instruments der Kriminalitätsbekämpfung. VDM Verlag Dr. Müller, Saarbrücken 2008, ISBN 978-3836497022
  • Florian Glatzner: [3] Die staatliche Videoüberwachung des öffentlichen Raumes als Instrument der Kriminalitätsbekämpfung – Spielräume und Grenzen. Magisterarbeit, Münster 2006 (PDF-Datei, 379 kB)
  • Leon Hempel und Jörg Metelmann, (Hg.): Bild - Raum - Kontrolle. Videoüberwachung als Zeichen gesellschaftlichen Wandels. Suhrkamp, Frankfurt a.M. 2005, ISBN 978-3518293386
  • Leon Hempel, Eric Töpfer: www.urbaneye.net Forschungsprojekt zu Videoüberwachung in Europa (englisch), 2004
  • Thomas Hoeren: [4] Videoüberwachung und Recht, ALCATEL-Studie, 2010
  • Frank Jendro: Eingriffsqualität und rechtliche Regelung polizeilicher Videoaufnahmen, Egelsbach, Köln, New York 1992, zugl.: Berlin, Univ., Diss., 1991
  • Dietmar Kammerer: Bilder der Überwachung. Suhrkamp, Frankfurt a.M. 2008, ISBN 978-3-518-12550-2
  • Robert König: Videoüberwachung: Fakten, Rechtslage und Ethik. Rechtswissenschaftliche Studie mit dem Schwerpunkt auf generalpräventiver Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Wien 2001, zugl.: Wien, Univ., Diss., 2000
  • Markus Lang: Private Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Eine Untersuchung der Zulässigkeit des privaten Einsatzes von Videotechnik und der Notwendigkeit von § 6 b BDSG als spezielle rechtliche Regelung. Schriften zum Persönlichkeitsrecht Bd. 3, Hamburg 2008, zugl. Diss. Uni Hamburg 2007, 536 Seiten [5]
  • Markus Lang: Die Evaluation der Videoüberwachung in Bielefeld. Zugleich eine Erwiderung zu Quambusch. In: Kriminalistik 2005, S. 723−726
  • Markus Lang: Videoüberwachung im öffentlichen Raum auf der Grundlage von Bundesrecht. In: Die Polizei 2006, S. 265−271
  • Markus Lang: Videoüberwachung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. In: BayVBl. 2006, S. 522−530
  • Markus Lang: [6] Private Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Berlin 2009 (Auszug aus dem gleichnamigen Buch von Dr. Markus Lang). In: JurPC 2009, Web-Dok. 195/2009
  • Markus Lang: [7] Die polizeirechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Videoüberwachungstechnik im öffentlichen Raum. Aufsatz, Berlin 2005. In: JurPC 8/2005, Web-Dok. 93/2005
  • Aldo Legnaro: Panoptismus. Fiktionen der Übersichtlichkeit. In: Ästhetik & Kommunikation, Vol. 31, 2000, Nr. 111, S. 73–78
  • Leipziger Kamera (Hg.): Kontrollverluste. Interventionen gegen Überwachung. Unrast Verlag, 1. Aufl. Münster 2009, ISBN 978-3897714915
  • Nino Leitner: Videoüberwachung in Großbritannien - Sinn und Unsinn von CCTV, Diplomarbeit 2006 (PDF, 1,69 MB)
  • Christian Post: Polizeiliche Videoüberwachung an Kriminalitätsbrennpunkten. Zugleich eine Untersuchung des § 15 a PolG NW. Studien zum Verwaltungsrecht, Bd. 8, Hamburg 2004, 458 Seiten, zugl.: Münster, Univ., Diss., 2004 [8]
  • Michael Ronellenfitsch: Datenschutz und Mobilität – Grundrechte im Wechselspiel. In: Michael Rodi (Hrsg.): Fairer Preis für Mobilität. Straßenbenutzungsgebühren als Instrument zur Steuerung von Verkehrsströmen, S. 93−103 (im Erscheinen), ISBN 978-3-939804-15-4
  • Robert Rothmann: Videoüberwachung als Instrument der Kriminalprävention. Eine quantitative Analyse von Akzeptanz und Sicherheitsgefühl auf ausgesuchten Wiener Kriminalitätsbrennpunkten. Masterarbeit Universität Wien 2009
  • Robert Rothmann: Sicherheitsgefühl durch Videoüberwachung? Argumentative Paradoxien und empirische Widersprüche in der Verbreitung einer sicherheitspolitischen Maßnahme. In: Neue Kriminalpolitik 3/2010, Nomos, S. 103–107, 2010
  • Ralf Röger: Die Videoüberwachung öffentlicher Räume zur Gefahrenabwehr und zur Wahrnehmung des Hausrechtes - Eine Analyse der polizeirechtlichen sowie der landes- und bundesdatenschutzrechtlichen Vorgaben am Beispiel Nordrhein-Westfalens. In: Martin Zilkens (Hrsg.), Datenschutz in der Kommune. Aktuelle Fragestellungen und Lösungsansätze, 2003, S. 103–127, ISBN 978-3-88118-341-3
  • Philipp Stierand: Videoüberwachte Stadt? Diplomarbeit, Dortmund 2000
  • Katja Veil: [9] Raumkontrolle-Videokontrolle und Planung für den öffentlichen Raum. Diplomarbeit, Berlin 2001
  • Paul Virilio: Die Sehmaschine. Merve-Verlag

Einzelnachweise

  1. BayOLG Beschluss vom 23. Februar 2000, Az: 5St RR 30/00
  2. http://kurier.at/nachrichten/2005752.php
  3. a b Maximilian Schrems: Private Videoüberwachung. Ein Leitfaden. Jan-Sramek-Verlag, Wien 2011, ISBN 978-3-902638-43-4.
  4. Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung Nr. 97/2009: Zur Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung vom 20. August 2009. Abgerufen am 26. Juli 2011.
  5. Fünf Gewalttaten trotz Videoüberwachung in: Hamburger Abendblatt vom 5. April 2006. Abgerufen am 26. Juli 2011.
  6. Leon Hempel: Verdrängen statt Vorbeugen. In: Telepolis. 15. Januar 2004
  7. Karl-Otto Sattler: Aus Umkleidekabinen werden Überwachungskameras verbannt. In: Staatsanzeiger Baden-Württemberg. 15. Dezember 2003
  8. Innenministerium von Baden-Württemberg: Videoüberwachung in Heilbronn gestartet. In: Pressemitteilung. 8. Juli 2002. Sie sind an der Südseite des K3-Gebäudes, westlich des Haupteingangs von der Sülmerstraße und an einem Masten an der Westseite der Sülmerstraße angebracht
  9. Stadt Mannheim: Videoüberwachung im öffentlichen Raum, 5. Juli 2006
  10. Stadt Mannheim: Fachbereich Sicherheit und Ordnung: Videoüberwachung im öffentlichen Raum. 26. September 2008
  11. Stuttgarter Zeitung: Bericht der Stuttgarter Zeitung über Videoüberwachung im öffentlichen Raum 26. September 2008
  12. Innenministerium von Baden-Württemberg: Innenminister Dr. Thomas Schäuble und Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster starten Videoüberwachung in Stuttgart. In: Pressemitteilung. 28. Januar 2002
  13. Südkurier. 23. Juli 2004, 6. August 2004
  14. Verwaltungsgericht Sigmaringen: Schützenfest in Biberach: Videoüberwachung von Verwaltungsgericht untersagt In: Pressemitteilung. 5. Juli 2004
  15. Stellungnahme des baden-württembergischen Innenministeriums zur geplanten Videoüberwachung des Biberacher Schützenfestes 2008
  16. Quelle: Westdeutsche Zeitung vom 3. September 2004 Installiert wurden die Kameras in der Sandradstraße 4, Hindenburgstraße 1–19, Waldhausener Straße 1, Turmstiege, Gasthausstraße und in der Waldhausener Straße zwischen Gasthausstraße und Aachener Straße.
  17. Onlineausgabe der Leipziger Volkszeitung vom 9. Februar 2004; Kamera-Stadtplan der in der Leipziger Innenstadt installierte Kameras auflistet
  18. Pressemitteilung der Polizeidirektion Leipzig vom 8. September 2009
  19. http://evildaystar.de/2010/04/gewaltpravention-an-bremer-schulen-durch-videouberwachung-m/
  20. Big Brother Awards, Preisträger 2005
  21. heise online - Studie: Videoüberwachung in Berliner U-Bahn brachte keinen Sicherheitsgewinn
  22. Vgl. Kameras schrecken nicht - Big Brother versagt vom 6. Mai 2008 bei n-tv.de
  23. „Die „kleinen Brüder“ schauen nie weg: Kamera-Überwachung in Cuxhaven, Videobeobachtung im öffentlichen Raum durch Private“. Cuxhavener Nachrichten. 27. September 2004
  24. Jens Blankennagel, Martin Klesmann: Polizisten lehnen Videoüberwachung ab. Gewerkschaft: Innenministerium hat den Beamten deshalb einen „Maulkorb“ verpasst, Berliner Zeitung, 13. Dezember 2001, S. 29
  25. Berliner Morgenpost 30. Dezember 1998 S. 7 und verschiedene Medien
  26. Florian Rötzer: Voyeurismus wegen Gesetzeslücke nicht strafbar in: telepolis vom 30. Juli 2004. Abgerufen am 26. Juli 2011.
  27. Ernst Corinth: Eine Internetseite, die die Welt nicht braucht in: telepolis vom 6. Juni 2002. Abgerufen am 26. Juli 2011.
  28. Sicherheitspanne: Wachleute filmten heimlich Merkels Wohnzimmer in: Der Spiegel vom 26. März 2006. Abgerufen am 26. Juli 2011.

Weblinks

 Commons: Videoüberwachung – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien
Wikinews Wikinews: Videoüberwachung – in den Nachrichten

Initiativen gegen Videoüberwachung

Informationen zu Videoüberwachung

  • Thomas Kubera Links zur Videoüberwachung vom Leiter des Dezernates 25.4 und 25.5 bei der Bezirksregierung Detmold (Aus- und Fortbildung der Polizei, Inspektion der Kreispolizeibehörden, Organisationsunterstützung)
  • Private Videoüberwachung und Datenschutzrecht, Datenschutzzentrum Schleswig Holstein
  • Deutschsprachige Artikel (Quelle: AK Videoüberwachung und Bürgerrechte) [10]

Ratgeber

  • www.ra-live.de "Videoüberwachung - ein Rechtsratgeber" von Rechtsanwalt Jan-César Woicke
  • [11] Videoüberwachung und Recht, ALCATEL-Studie von Thomas Hoeren

Filme

  • Every Step You Take Ein ca. einstündiger Dokumentarfilm über Videoüberwachung in Großbritannien (und teilweise Österreich), vom österreichischen Regisseur Nino Leitner (englisch)

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