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Das Waffenrecht behandelt die Vorschriften über Hieb-, Stich- und Stoßwaffen, Sprühgeräte, Schusswaffen sowie Munition. Es regelt unter anderem die Zulassung (waffen- und personenbezogen), den Handel, den Erwerb und Besitz, die Aufbewahrung sowie den Gebrauch von Waffen und Munition.
Inhaltsverzeichnis
Waffenrecht in Deutschland
In Deutschland ist das Waffenrecht (in der Fachsprache WaffR abgekürzt) vor allem durch das Waffengesetz und die Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (AVWaffV) normiert. Es zählt zum Bundesrecht. Das WaffG von 1976 wurde zum 1. April 2003 durch ein komplett neu gefasstes WaffG abgelöst. Es wird daher auch als "neues Waffenrecht" bezeichnet. Dieses Gesetz enthält 2 Anlagen, wobei die erste Anlage die in § 1 WaffG benannten Begrifflichkeiten der "Waffe" und der verschiedenen Formen des "Umgangs" näher umreißt. Die zweite Anlage enthält die „Waffenliste“. Diese enthält die verbotenen und erlaubnispflichtigen Waffen, welche grundsätzlich in § 2 WaffG benannt sind. Zudem bestimmt Anlage 2 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bezüglich einzelner Umgangsformen und schreibt schließlich solche Gegenstände fest, die vom WaffG ausgenommen sein sollen.
Eine wesentliche Änderung hat das WaffG mit Wirkung zum 1. April 2008 erfahren. Zum Einen ist das in § 20 WaffG festgeschriebene sog. "Erbenprivileg" verschärft worden. Vor allem aber ist der § 42a WaffG neu eingefügt worden. Dieser schreibt ein prinzipielles Verbot des Führens aller Anscheinswaffen sowie sämtlicher Hieb- und Stoßwaffen vor. Zudem soll das Führen von Einhandmessern sowie von Messern mit feststehender Klinge von mehr als 12 cm Länge generell verboten sein. In Absatz 2 der Vorschrift sind allerdings umfangreiche Ausnahmen vom Verbot vorgesehen, die das Führen vor allem dann erlauben, wenn es einem allgemein anerkannten Zweck dient. Diese Ausnahmen enthalten unbestimmte Rechtsbegriffe und sind daher nicht leicht anzuwenden. Diese Vorschrift ist von großer praktischer Relevanz und wird in Fachkreisen entsprechend rege diskutiert.
Vor allem für den militärischen Einsatz gedachte Waffenarten und deren Munition fallen unter das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Waffenrecht in den Vereinigten Staaten von Amerika
- Hauptartikel: Waffenrecht (Vereinigte Staaten)
In den Vereinigten Staaten hat jeder das Recht, eine Waffe zu besitzen. Der Verfassungsrang stammt aus dem Jahr 1791. Zur Begründung hieß es, eine "wohlgeordnete Miliz" sei "für die Sicherheit eines freien Staates notwendig". Im sogenannten Zweiten Verfassungszusatz wurde jedoch unklar formuliert, welche Waffen erlaubt sind. 1994 wurde ein Gesetz unter Führung von Bill Clinton in Kraft gesetzt, wonach Waffenkäufer sich innerhalb von fünf Tagen nach dem Erwerb überprüfen lassen müssen. Weiterhin wurden Waffen mit einer Magazinkapazität von mehr als 10 Schuss verboten, größere Magazine sind jedoch separat oft erhältlich. Der sogenannte Brady Handgun Violence Prevention Act schrieb eine fünftägige Frist zwischen Kauf und Aushändigung von Waffen vor. 1997 wurde dieses Gesetz vom Obersten Gerichtshof gelockert. Das Verkaufsverbot von vollautomatischen Waffen wie Maschinenpistolen an Zivilisten blieb jedoch bestehen, jedoch kann das FBI hiervon Ausnahmen zulassen, beispielsweise für Sammler. Ein einheitliches Waffengesetz wie in Deutschland gibt es nicht, so sind die Regelungen von Bundesstaat zu Bundesstaat sehr verschieden.
Siehe auch
- Waffengesetz
- Waffenschein
- Waffenbesitzkarte
- Waffenpass, Europäischer Feuerwaffenpass
- Kriegswaffenkontrollgesetz
- Waffenmissbrauch, u.a. mit Angaben zu Verstößen gegen das deutsche Waffenrecht
Literatur
- Achim-Volker König und Christian Papsthart: Das neue Waffenrecht. 413 Seiten, Nomos 2004. ISBN 3789083135
- Dirk Ostgathe: Waffenrecht kompakt. Kurzerläuterungen zum Waffengesetz. 104 S., Stuttgart, Boorberg 2004. ISBN 3415034313
- Harmut Komm: Waffenrecht. Grundlagen für die polizeiliche Praxis. 192 S., VDP, Hilden, 2006, ISBN 978-3-8011-0524-2
- Robert E. Heller und Holger Soschinka: Waffenrecht. Handbuch für die Praxis, 522 S., 2. Aufl. umfassend überarbeitet und mit Abbildungen versehen, München, C.H. Beck Mai 2008. ISBN 978-3-406-55727-9 (Alle Änderungen des Waffenrechtsänderungsgesetzes, die seit dem 1. April 2008 in Kraft getreten sind, sind berücksichtigt)
- André Busche: Waffensachkunde kompakt - Band 1: Waffenrecht (nach neuem Waffengesetz 2008) mit Beschußrecht und Notwehrrecht. 2.Auflage, 72 S., BoD, Norderstedt, 2008, ISBN 978-3-8370-0788-6
- Gunther Dietrich Gade: Basiswissen Waffenrecht, 238 Seiten, 2. Auflage, Stuttgart, Kohlhammer, August 2008, ISBN 978-3-17-020497-3 (Lehrbuch, welches bereits die neue Rechtslage seit dem 1. April 2008 berücksichtigt und umfassend erörtert)
Weblinks
- Deutsches Waffengesetz
- http://www.schuetzenbund.de/infothek/recht/waffenrecht/
- http://www1.polizei-nrw.de/moenchengladbach/Waffenrecht/article/Historie_des_Waffenrechts.html
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