Beamtenversicherungskasse

Beamtenversicherungskasse
Versicherungskasse für das Staatspersonal [1][2]
(Beamtenversicherungskasse BVK)
Unternehmensform Öffentlichrechtliche Anstalt
Gründung 1984
Unternehmenssitz Zürich, Schweiz
Unternehmensleitung
  • Rolf Huber
    (Geschäftsleiter)
  • Ursula Gut-Winterberger
    (Präsidentin der Verwaltungskommission)
Bilanzsumme 21,759 Mrd. CHF (31. Dezember 2007)
Branche Pensionskassen
Website

www.bvk.ch

Die Versicherungskasse für das Staatspersonal (auch Beamtenversicherungskasse BVK oder BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich) ist eine Schweizer Vorsorgeeinrichtung. Sie versichert das Personal des Kantons Zürich und die Mitarbeitenden von insgesamt über 500 angeschlossenen Unternehmen im Rahmen der 2. Säule. Die BVK wurde 1984 gegründet und ist eine unselbstständige Anstalt des Kantons, womit sie Teil der Kantonsverwaltung ist. Seit 2003 befindet sie sich in einem Verselbstständigungsprozess zu einer selbstständigen öffentlichrechtlichen Vorsorgestiftung, welcher voraussichtlich 2009/10 abgeschlossen wird. Per Ende 2007 zählte sie 68’172 aktiv Versicherte sowie 23'880 Pensionsbezüger. Die verwaltet Vermögen beliefen sich auf 21,8 Milliarden Schweizer Franken, der Deckungsgrad lag bei 100,7 Prozent.

Inhaltsverzeichnis

Rechtsgrundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsgesetz, FZG), die dazugehörigen Verordnungen sowie das kantonale Gesetz über die Versicherungskasse für das Staatspersonal (BVK-Gesetz) vom 6. Juni 1993. Zu den Rechtsgrundlagen zählen zudem die Statuten der Versicherungskasse für das Staatspersonal.

Organisation

Als unselbstständige Anstalt des Kantons ist die BVK Teil der Kantonsverwaltung und untersteht somit dem Kantonsrat und dem Regierungsrat. Organisatorisch ist die BVK der Finanzdirektion unterstellt. Weitere Führungsorgane sind die Verwaltungskommission, der Anlageausschuss der Verwaltungskommission, die Geschäftsleitung der BVK sowie die aussen stehenden Vertrauensärzte.

Kantonsrat / Regierungsrat

Der Kantonsrat erlässt das BVK-Gesetz, genehmigt die BVK-Statuten sowie den Voranschlag im Rahmen des Staatsvoranschlags und nimmt die BVK-Rechnung im Rahmen der Abnahme der Staatsrechnung ab.

Der Regierungsrat bildet das eigentliche oberste Organ und erlässt die BVK-Statuten und setzt den Stellenplan der BVK fest.

Finanzdirektion

Die Finanzdirektion unterbreitet dem Regierungsrat die langfristige Anlagestrategie und die Anträge für den Kauf und Verkauf von Liegenschaften. Der Finanzdirektion obliegt die Abnahme der Jahresrechnung und des Jahresberichtes. Sie legt die Ziele und Grundsätze sowie die Durchführung und Überwachung der Kapitalanlagen fest.

Verwaltungskommission

Die Verwaltungskommission ist ein paritätisch zusammengesetztes Organ, welches den Regierungsrat in wichtigen Versicherungsfragen berät. Sie besteht aus 16 Mitgliedern, die jeweils auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Sie empfiehlt die Abnahme oder Nichtabnahme der Jahresrechnung und nimmt zu Anträgen auf Änderung der BVK-Statuten Stellung. Präsidentin der Verwaltungskommission ist Regierungsrätin Ursula Gut-Winterberger.

Anlageausschuss der Verwaltungskommission

Der Anlageausschuss der Verwaltungskommission berät die Finanzdirektion bezüglich der Festlegung der Anlagestrategie. Er wird für strategische Entscheide im Bereich der Kapitalbewirtschaftung oder der Anlageorganisation konsultiert.

Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung setzt die gesetzlichen Vorgaben sowie die Anordnungen von Regierungsrat und Finanzdirektion um und vertritt die BVK nach aussen. Sie bildet das Investment Committee und ist in Zusammenarbeit mit dem Versicherungsexperten und dem Investment Controller zuständig für die Durchführung einer versicherungstechnisch fundierten Risikoanalyse.

Vertrauensärzte

Die vom Regierungsrat ernannten Vertrauensärzte führen die vertrauensärztlichen Untersuchungen zur Abklärung einer allfälligen Invalidität für die BVK durch.

Quellen

  1. Eintrag im Handelsregister des Kantons Zürich
  2. Auszug aus dem Register für berufliche Vorsorge des Kantons Zürich

Weblinks


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