Bilanzsumme

Bilanzsumme

Die Bilanzsumme ist der Betrag, der sich ergibt, wenn man in einer Bilanz entweder sämtliche Aktiva oder sämtliche Passiva addiert.

Eine Bilanz zeigt auf der rechten Seite das Kapital, das einem Unternehmen zur Verfügung steht (Passiva). Auf der linken Seite zeigt sie, in welcher Form dieses Kapital im Unternehmen vorhanden ist (Vermögenswerte, Aktiva). Die Summe der linken Seite muss daher stets den gleichen Wert wie die Summe der rechten Seite ergeben.

Die Bilanzsumme ist eine Kennzahl, mit Hilfe derer ein Unternehmen im Rahmen der Bilanzanalyse beurteilt werden kann. Als absolute Kennzahl kann sie verwendet werden, um Unternehmen einer Branche zu vergleichen, auch wenn die Aussagekraft eines solchen Vergleiches eingeschränkt ist, wenn die Bilanzsumme als einziges Kriterium herangezogen wird. In relativen Kennzahlen dient sie als Bezugsgröße, um die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens beurteilen zu können (beispielsweise durch die Ermittlung der Eigenkapitalquote).

Die Bilanzsumme hat auch Auswirkungen auf den rechtlichen Status eines Unternehmens. Das Handelsgesetzbuch teilt in § 267 HGB Kapitalgesellschaften nach Bilanzsumme, Höhe der Umsatzerlöse und Zahl der Arbeitnehmer in Größenklassen ein. Die Einstufung in eine Größenklasse wirkt sich vor allem darauf aus, wie detailliert ein Unternehmen den Jahresabschluss aufstellen und welche Dokumente es veröffentlichen muss (Publizitätspflicht). Große Unternehmen haben, unabhängig von ihrer Rechtsform, ebenfalls verschärfte Publizitätspflichten. Auch hier wird die Bilanzsumme zur Einteilung herangezogen.

Eine Besonderheit ergibt sich bei der Ermittlung der Bilanzsumme im Sinne des HGB, wenn die Gesellschaft einen Verlust erwirtschaftet, der größer als das Eigenkapital ist. In diesem Fall wird auf der Aktivseite der Bilanzposten „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ ausgewiesen, der von der Bilanzsumme abgezogen werden muss.

Insbesondere bei der Bewertung von Finanzinstituten ist die Bilanzsumme eine bedeutende Kennzahl und wird anstelle von Umsatzzahlen, welche beispielsweise bei Produktions- und Dienstleistungsunternehmen oft als Kennzahl herbeigezogen werden, favorisiert.[1][2][3]

Literatur

  • Ernst Heymann, Norbert Horn: Handelsgesetzbuch (ohne Seerecht): Kommentar. Walter de Gruyter, 1999. google books
  • Hilmar J. Vollmuth: Bilanzen richtig lesen, besser verstehen, optimal gestalten: Bilanzanalyse und Bilanzkritik für die Praxis. Haufe Verlag DE, 2009, google books

Einzelnachweise

  1. Andreas Eiselt/Thomas Kaspereit: Nachhaltigkeitsberichterstattung als Instrument der Kapitalmarktkommunikation, in: Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung (KoR) 2010, S. 379-384 (381).
  2. Kai Schumacher/Tobias Rauss: Bewertung von Banken – eine Fallstudie, in: Die Bank, Heft 01/2011, S. 44-51.
  3. kritisch dazu Sebastian Jost: Die "Bilanzsumme" hat wenig Aussagekraft bei Welt online, abgerufen am 21. Juni 2011.
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