- Wardein
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Wardein, auch Guardein, (lat. guardianus = Wächter, Hüter) ist der Titel eines Beamten, der im Mittelalter die Erze und die Münzen untersuchte. Je nach Tätigkeitsschwerpunkt gab es den Erzwardein (auch Erzprobierer), der die Erze untersuchte, und den Münzwardein, der die Münzen zu untersuchen hatte.[1]
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines zum Beruf
Die Berufsbezeichnung kommt vom französischen „gardien“ (Aufseher). Über das nordfranzösische „wardien“ und das niederländische „wardijn“ gelangte der Begriff ins Deutsche und ersetzte die ursprünglichen Begriffe Probierer, Hüter und Aufzieher. Anfänglich kam der Beruf des Wardeins aus dem Bergbau. Wardeine waren früher Chemiker in Berg- und Hüttenwerken und besaßen umfangreiche metallurgische Kenntnisse. Sie waren oft Goldschmiede und mussten auch das Scheiden von Gold-Silber-Legierungen (Güldischsilber) beherrschen.
Bergwardein
Der Bergwardein war ein Bergbeamter, der die Erze überprüfte und deren Gehalt an nutzbaren Metallen bestimmte.[2] Er handelte auf Anordnung des Bergamtes und führte zur Bestimmung des Metallgehaltes mehrere Messungen durch. Diese Untersuchungen waren erforderlich, damit die Schmelzhütten den Verhüttungsprozess entsprechend einstellen konnten.[3]
Da die Tätigkeit des Probierers eine sehr verantwortliche Aufgabe war, wurde er durch den Bergrichter vereidigt. Bei Streitigkeiten zwischen den Gewerken und den Schmelzhütten wurde der Erzprobierer, als unparteiischer Sachverständiger, gerufen und untersuchte die Erzproben. Seine Ergebnisse waren für beide Parteien verbindlich.[4]
Münzwardein
Der Münzwardein untersuchte die Münzen auf ihren Feingehalt an verwendeten Metallen bzw. Legierungen. Ihm oblag auch die Kontrolle des Münzmeisters, des Prägegutes und seiner Qualität sowie der Legierung und des Gewichts. Der Münzwardein wurde von den Münzherren beauftragt und somit in amtlicher Funktion bei der Feingehaltskontrolle von Edelmetall und Edelmetallwaren im Handel. Er stellte Münzgewichte her und war bei ruhender Prägetätigkeit einer Münzstätte oft auch Verwahrer von Prägeeisen.
Für die Arbeit der Münzwardeine gab es bereits im 16. Jahrhundert genaue Probiervorschriften und Gesetze. Die ersten Probiervorschriften wurden vom Münzguardein Lazarus Ercker erstellt und galten als das Standardwerk der Metallanalytik im 16. Jahrhundert. Ihre Messwerkzeuge, wie zum Beispiel die Analysewaage, entwickelten und bauten die Münzwardeine größtenteils selber. Diese Waagen mussten so präzise sein, dass selbst die Genauigkeit der besten Augsburger oder Nürnberger für den Wägevorgang nicht ausreichte.[5]
Da die Aufsicht über das Münzwesen im Reich entsprechend der Reichsmünzordnung bei den von Maximilian I. geschaffenen Reichskreisen lag, wurden die Wardeine dieser Kreise auch Kreiswardeine oder Kreismünzwardeine genannt.
Literatur
- Christian Karl Schindler: Der geheimbde Münz-Guardein und Berg-Probierer. Johann Jacob Winklern, Frankfurt 1705 (Online)
Einzelnachweise
- ↑ Wardein aus Lexikon 88
- ↑ http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Bergwardein Bergwardein]
- ↑ Christian Heinrich Gottlieb Hake: Commentar über das Bergrecht. Kommerzienrath J.E. v. Seidel Kunst und Buchhandlung, Sulzbach 1823
- ↑ Magazin der Bergbaukunde. Erster Teil, Walterische Hofbuchhandlung, Dresden 1785
- ↑ Peter Hammer: Probiervorschriften zur Garantie der sächsischen Denare, Groschen und Taler.
Weblinks
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