Münzherr

Münzherr

Ein Münzherr war eine mit dem Münzregal ausgestattete Person, die Münzen prägen ließ. In der Regel war dies der König oder Kaiser selbst, aber auch Adlige oder Kleriker, die das Münzregal vom König erhalten hatten, z.B. als Bestandteil des Lehens. Im Spätmittelalter traten dann auch Städte in den Kreis der Prägeberechtigten, die sich von ihren Landesfürsten meist durch einmaligen Abkauf des Münzregals emanzipiert hatten.

Das Münzrecht inne zu haben, war ein sehr lukratives Vorrecht, da der Schlagschatz, den die Münzmeister leisten mussten, erheblichen Gewinn insbesondere bei den Scheidemünzen mit sich brachte. Für viele Fürsten des Mittelalters und der Neuzeit war dies neben den Steuern die größte Einnahmequelle. Da sie häufig einen aufwendigen Lebensstil verfolgten und auch oft militärische Konflikte austrugen, konnte es sogar vorkommen, dass sie sich von den bei ihnen angestellten Münzmeistern und auch fremden Großkaufleuten Geld leihen mussten, denen sie wiederum Teile des Münzregals verpachteten. Siehe Fugger und Welser.


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  • Münzherr, der — Der Münzhêrr, des en, plur. die en. 1) Ein Herr, welcher das Recht hat, Münzen schlagen zu dürfen. 2) In den Reichsstädten sind die Münzherren diejenigen Rathsherren, welche die Aufsicht über die Münzanstalt führen …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Münzherr — Mụ̈nz|herr, der: Inhaber des Münzrechts …   Universal-Lexikon

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  • Florener — Der Gulden (von mhd. guldin (pfenni(n)c/florin) ‚Goldmünze‘) ist eine historische Münze (ursprünglich aus Gold, später auch aus Silber) und Währungseinheit mehrerer Staaten. Die reguläre Abkürzung ist fl. oder f. für Fiorino, lat. florenus aureus …   Deutsch Wikipedia

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