- Warenkennzeichnung
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Bei der Warenkennzeichnung wird im Handel zwischen gesetzlicher und freiwilliger Kennzeichnung unterschieden. Eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung beinhaltet die wichtigsten Daten zum Produkt wie:
- Die Verkehrsbezeichnung
- Anschrift des Herstellers oder Verpackers
- Inhaltsstoffe
- deutsche Maß- und Gewichtsangaben
- Mindesthaltbarkeitsdatum (bei verderblichen Waren).
Die Kennzeichnung der Waren ist durch Gesetze festgelegt (Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung, Preisangabenverordnung, Textilkennzeichnungsgesetz, Qualitäts- und Handelsklassen).
Eine freiwillige Kennzeichnung kann zusätzliche Informationen zum Produkt, wie Angaben zum Qualitätsstandard und Sicherheitszustand, beinhalten. Diese Kennzeichnung wird durch die jeweilige Gütegemeinschaft festgelegt, die die Anforderungen für eine solche Kennzeichnung bestimmt (wie Umweltzeichen, Produktinformationen, Energieverbrauch, Güte- und Prüfsiegel).
Literatur
- Albert Mergelsberg: Gestatten Wirtschaft, Winkler 2007, ISBN 3-8045-9528-6
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