- Warschauer Abkommen
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Das Warschauer Abkommen über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (kurz auch Warschauer Abkommen) ist ein internationales Vertragswerk zur Vereinfachung der Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr.
Es wurde am 12. Oktober 1929 in Warschau unterzeichnet und 1933 für Deutschland ratifiziert. Der Vertrag regelt internationale Lufttransporte, sofern die Staaten des Abgangs- und Zielflughafens dieses Abkommen ratifiziert haben.
Inhalt des Vertrages sind
- Regelungen zum Flugschein und dem Fluggepäckschein
- Regelungen zum Luftfrachtbrief
- Fragen der Haftung bei Verstößen deliktischer und vertragsrechtlicher Art
- Besonderheiten bei gemischter Beförderungen
- die internationale Rechtsdurchsetzung
Das Warschauer Abkommen wurde in der Folgezeit mehrfach verändert und ergänzt, so durch das Haager Protokoll von 1955, das Montreal-Interim Agreement von 1966 und die vier Montrealer Protokolle von 1975. Im Verhältnis Deutschlands zu den meisten anderen Unterzeichnerstaaten gilt das Warschauer Abkommen aktuell in der Fassung des Haager Protokolls, das 1958 ratifiziert wurde.
Bei dem Warschauer Abkommen und seinen Nachfolgevereinbarungen handelt es sich um ein zersplittertes Regelwerk, das in vielerlei Hinsicht nicht mehr den Anforderungen der heutigen Zeit entspricht. Insbesondere die niedrigen Haftungsgrenzen werden kritisiert. Es soll daher durch die Convention for the Unification of Certain Rules for International Carriage by Air abgelöst werden.
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