- Wehrpass
-
Der Wehrpass, vor 1919 Militärpaß, war in Deutschland ein Ausweisdokument für Wehrpflichtige. Er wurde von den Wehrersatzbehörden, in der Bundesrepublik Deutschland von den Kreiswehrersatzämtern, ausgegeben und enthielt Daten des Wehrpflichtigen und den Verlauf der Dienstzeit.
Inhaltsverzeichnis
Ähnliche Dokumente
Wurde ein Soldat eingezogen, ersetzte bis 1945 das Soldbuch seinen Wehrpass und diente gleichzeitig als Personalausweis.
Bei der Bundeswehr erhält der Soldat einen Truppenausweis, mit dem er sich als Soldat (und berechtigt, in Ausübung des Dienstes Waffen zu führen) ausweisen kann.
Wehrpass im Nationalsozialismus
Der Wehrpass wurde bereits während der Zeit des Nationalsozialismus nach Einführung der Wehrpflicht an alle wehrpflichtigen männlichen Bürger ausgegeben. Darin wurde die Tauglichkeit zusammen mit weiteren persönlichen Angaben vermerkt. Das Dokument verblieb beim Besitzer und musste benutzt werden, um sich gegenüber den Militärbehörden auszuweisen. Wurde der Wehrpflichtige dann tatsächlich eingezogen, wurde der Pass der jeweils zuständigen Einheit übergeben. Im Todesfall wurde der Wehrpass den Angehörigen zugestellt.
Der Wehrpass enthielt folgende Einträge:
- Angaben zur Person. Umfasste u.a. Vorname, Familienname, Religion sowie den erlernten und derzeit ausgeübten Beruf.
- Musterung und Aushebung.
- Reichsarbeitsdienst. Umfasste u.a. den Entlassungsgrund (z.B. "Hat seine gesetzliche Arbeitsdienstpflicht erfüllt") sowie eine Gesamtbeurteilung der Führung.
- Aktiver Wehrdienst. Enthielt eine Aufschlüsselung der Zugehörigkeiten zu den Dienststellen des Heeres, der Luftwaffe oder der Kriegsmarine. Des Weiteren wurden hier durchlaufene Ausbildungen, Beförderungen und Ernennungen sowie Orden und Ehrenzeichen aufgeführt. Auch wurden in diesem Abschnitt alle "Im Kriege mitgemachte Gefechte, Schlachten, Unternehmungen" mit zeitlichem Rahmen und Ort vermerkt.
- Wehrdienst im Beurlaubtenstande.
Wehrpass / Wehrdienstausweis der NVA
Das entsprechende Dokument in der DDR war zunächst der Wehrpass, der aber bald vom Wehrdienstausweis abgelöst wurde.
Aktuelle Situation in der Bundesrepublik Deutschland
Heute werden keine Wehrpässe mehr ausgegeben. Die Daten des Wehrpflichtigen werden beim Kreiswehrersatzamt elektronisch in einem Personalstammblatt geführt. Wird der Wehrpflichtige zum Grundwehrdienst einberufen, erhält er einen Truppenausweis, den er nach Ende der Dienstzeit wieder abgeben muss. Dieser wird dann, zusammen mit Erkennungsmarke, Bundeswehr-Führerschein, Schießbuch etc., beim Kreiswehrersatzamt bzw. Mobilmachungstruppenteil in den Akten aufbewahrt und wird ggf. zu einer Wehrübung wieder ausgegeben. Zugleich erhält der Grundwehrdienstleistende (Wehrübende, ausscheidende Soldat auf Zeit) einen aktuellen Ausdruck seines Personalstammblattes.
Situation in der Schweiz
Für die Schweiz siehe Dienstbüchlein
Kategorien:- Ausweis
- Deutsche Militärgeschichte
- Militärische Ausrüstung (Bundeswehr)
Wikimedia Foundation.