- Werbegemeinschaft
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Eine Werbegemeinschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Werbetreibenden; meist von lokaler Wirtschafts- und Gewerbebetrieben. Sie ist eine Zweckgemeinschaft, meist in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (diese kann auch mündlich gegründet werden)[1] oder eines eingetragenen Vereins. Sie hat das Ziel, durch gemeinsame Werbeaktionen, Veranstaltungen, Marketingmaßnahmen und/oder ähnliches die Ausschöpfung der lokalen Kaufkraft zu steigern.[2]
Sie nennen sich auch Handels- und Gewerbeverein, Interessengemeinschaft, Wirtschafts- und Verkehrsverein, Tourismus- und Gewerbeverein oder Kaufmannsgilde. Oft enthält der Name den Wirkungskreis der Werbegemeinschaft (Beispiele: Interessengemeinschaft Musterdorf, Kaufmannsgilde Oberfranken.
Die Mitglieder einer Werbegemeinschaft arbeiten häufig werblich auch zusammen, um für den Wirkungskreis (nicht bzw. weniger für das einzelne Unternehmen) zu werben. Beispiele sind die Werbegemeinschaft einer Ladenstraße, einer Fußgängerzone, eines Einkaufszentrums oder eines Stadt- oder Ortsteils. [3]
Werbegemeinschaften findet man insbesondere in ländlichen Gegenden mit kleinen Städten ("Unterzentrum"). Sie können auch Informationsforum und ein gesellschaftliches Parkett für Unternehmer sein.
Siehe auch
Literatur
- Breyer-Mayländer, Thomas: Erfolg für Stadtmarketing und Werbegemeinschaften: Strukturen, Strategien, Analysen und bundesweit erfolgreiche Aktionen, Offenburg 2011, ISBN 978-3-943301-00-7
Einzelnachweise
- ↑ Schücking, in: Münchner Handbuch des Gesellschaftsrechts Bd. 1, 3. Auflage 2009, § 4 Rn. 4.
- ↑ Thomas Lepping: Kommunikation und Veränderung – aktuelle Herausforderungen in der Kommunalberatung, in: STANDORT – Zeitschrift für Angewandte Geographie 1/2004, S. 24 - 28.
- ↑ Werbegemeinschaft in Handelswissen.de
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