Werkplan

Werkplan

Die Ausführungsplanung auch Werkplanung ist ein Teil der Bauplanung.

Im Rahmen der Ausführungsplanung wird die vorangegangene Entwurfsplanung bzw. Genehmigungsplanung soweit durchgearbeitet, dass das Bauvorhaben realisiert werden kann. Während des Planungsprozesses findet meist ein intensiver Austausch mit Fachleuten wie Ingenieuren, Produktherstellern und eventuell auch ausführenden Unternehmen statt, um Detailpunkte zu lösen. Schwerpunkt der Ausführungsplanung ist die Erstellung von Werkplänen in meist größerem Maßstab (Grundrisse und Schnitte im M 1:50, Details von M 1:20 bis M 1:1). Ziel der Ausführungsplanung ist ein Plansatz, der zum Bau freigegeben wird. In der Regel erhält jeder einzelne Plan eine individuelle Plannummer, die mit dem "Index A" ergänzt wird. Da die Ausführungsplanung ein komplexer und interaktiver Prozess ist, in dessen Verlauf es zu Planungsänderungen kommen kann, werden die nachfolgenden Versionen eines Planes mit dem "Index B", "Index C" usw. bezeichnet.

Die Ausführungspläne enthalten alle Angaben, die zur Erstellung oder zum Umbau des Bauwerks erforderlich sind. Dies sind zum Beispiel Maße, Materialangaben, Angaben zur Qualität und Beschaffenheit, Toleranzen und Verarbeitungshinweise. Die Werkpläne sind die "Bauanleitung" für ein Gebäude. Bestandteil der Ausführungsplanung können auch schriftliche Anweisungen in Tabellenform sein. Beispiel hierfür sind Stück- und Montagelisten.

Bei Gewerken, die in stationären Betrieben eine Vorfertigung durchführen, folgt in der Regel nach der Ausführungsplanung eine Werkstattplanung. Ein typisches Beispiel hierfür stellt der Stahlbau dar.

In der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure gilt die Ausführungsplanung als Leistungsphase 5. Bei der traditionellen Bauorganisation wird die Ausführungsplanung durch den Architekten (Ausführungsplan und Ausbaupläne), Bauingenieure (Tragwerksplanung, Schalplan, Bewehrungsplan) und Fachingenieuere (z. B. Planung für Heizung, Sanitär und Lüftung (HSL-Planung) oder Elektroplanung) erstellt. Beim Schlüsselfertigbau wird meistens der Totalunternehmer oder Totalübernehmer (auch oft als Generalunternehmer bezeichnet) mit der Ausführungsplanung beauftragt, der diese dann teilweise selbst erstellt oder wiederum durch Fachingenieure erstellen lässt.

Die Ausführungsplanung ist Voraussetzung für die Mengenermittlung (bausprachlich Massenermittlung) und dient damit zur Vorbereitung der Vergabe. Bei der Abrechnung der Bauleistung werden die Ausführungspläne als Abrechnungspläne (Aufmaßpläne) zum Aufmaß und der damit verbundenen Mengenermittlung verwendet.


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