- Wertpapierbereinigung
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Wertpapierbereinigung ist die Kraftloserklärung von auf alte Währung lautenden Wertpapieren und deren Ersetzung durch auf neue Währung lautende Wertpapiere.
Insbesondere bezieht sich die Wertpapierbereinigung in Deutschland auf die Neuordnung der auf Reichsmark oder Goldmark lautenden inländischen Wertpapiere, die mit Ende des Zweiten Weltkriegs in der Reichsbank in Ostberlin lagerten. Für im Westen Deutschlands liegende Unternehmen wurden nach dem Wertpapierbereinigungsgesetz vom 1. Oktober 1949 alle Wertpapiere für kraftlos erklärt und über die Gesamtsumme Sammelurkunden bei den Wertpapiersammelbanken hinterlegt. Die nachweisbar Berechtigten erhielten neue Papiere, die bei Aktien 1:1 umgestellt wurden. Nach Abschluss der Wertpapierbereinigung zum 31. Dezember 1964 konnten keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
Jedoch auch nach der Wende 1989 wurden durch das Entschädigungs- und Ausgleichsgesetz von 1994 die sich im Ostteil Deutschlands befindlichen Wertpapiere für kraftlos erklärt. Eigentümer konnten darauf hin keine Rechte mehr aus den Wertpapieren an den betroffenen Unternehmen herleiten, aber sie erwarben einen Herausgabeanspruch. Anträge auf Herausgabe der Urkunden konnten bis zum 31. Mai 1995 beim Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (BARoV) gestellt werden.
Weitere Wertpapierbereinigungen gab es wegen der deutschen Hyperinflation 1923 (siehe auch Deutsche Inflation 1914 bis 1923) z. B. für Schuldverschreibungen sowie Anleihen der Länder, Städte oder Gemeinden in deutscher Reichsmark, die nach dem Anleiheablösegesetz von 1925 umgetauscht wurden.
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