Reichsbank

Reichsbank
Reichsbank
1940 fertiggestelltes neues Reichsbankgebäude in Berlin am Werderschen Markt
1940 fertiggestelltes neues Reichsbankgebäude in Berlin am Werderschen Markt
Hauptsitz Berlin, Deutsches Reich
Gründung 1. Januar 1876
Auflösung/Fusion 1945
Zentralbank für das Deutsche Reich
Währung

Mark (bis 1918), Reichsmark (1924 bis 1948)

Vorgänger

Preußische Bank (1847 bis 1876, ab 1871 als Zentralbank für das Deutsche Reich)

Nachfolger

Deutsche Reichsbank (1939 bis 1945)
Bank deutscher Länder (ab 1948)
Deutsche Bundesbank (seit 1957)

Liste der Zentralbanken

Die Reichsbank war die Zentralnotenbank des Deutschen Reiches.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Reichsbankgebäude in der Berliner Jägerstraße
Erweiterungsbau von 1892-94, Aufnahme 1903
Kassenhalle im Erweiterungsbau, 1903

Mit der Gründung des Deutschen Reiches 1871 oblag diesem die Noten- und Münzgesetzgebung. Damit wurde die Mark als neues Zahlungsmittel im Deutschen Reich eingeführt. Außerdem wurde am 1. Januar 1876 gemäß Bankgesetz vom 14. März 1875 die Reichsbank durch Übernahme der Preußischen Bank als zentrale Notenbank mit Sitz in Berlin und rechtsfähige öffentliche Anstalt gegründet. Sie unterstand anfangs direkt dem Reichskanzler und hatte ein Direktorium, dessen Präsident vom Kaiser auf Vorschlag der Bundesrats ernannt wurde. Das Grundkapital der Reichsbank betrug 120 Millionen Mark und war in Besitz von privaten Anteilseignern[1]. Im Jahr 1884 besaßen 6140 Deutsche und 1462 Ausländer Anteile an der Bank[2].

Die Aufgabe der Reichsbank war es, Preis und Volumen des Geldes zu bestimmen. Vorläufig blieb das Notenausgaberecht noch auf die Reichsbank (250 Millionen Mark) und 32 private Notenbanken (135 Millionen Mark) verteilt. Bis 1889 hatten 19 davon auf ihr Notenausgabeprivileg verzichtet. 1906 verfügten nur noch die vier großen staatlichen Notenbanken von Baden, Bayern, Sachsen und Württemberg über ihr Notenprivileg, das erst 1935 endete. Die ausgegebenen Noten mussten bei der Reichsbank gedeckt sein. Das Kontingent überschreitende Notenausgaben waren mit 5 Prozent zu versteuern.

Nach dem Autonomiegesetz vom 26. Mai 1922, das auf Druck der Alliierten zustande kam[3], hatte die oberste Bankleitung nicht mehr der Reichskanzler, sondern ausschließlich das Reichsbankdirektorium. Das Reich behielt nur die Aufsichtsbefugnis. Am 30. August 1924 wurde entsprechend dem Dawesplan die Reichsbank eine von der Reichsregierung unabhängige Anstalt. Die Wahl des Reichsbankpräsidenten erfolgte durch den Generalrat, bestehend aus 14 Mitgliedern, davon sieben ausländische aus Großbritannien, Frankreich, Italien, den USA, Belgien, Holland und der Schweiz. Die ausländischen Mitglieder durften keine Regierungsmitglieder oder Staatsbeamte sein, sondern waren anerkannte Finanzexperten[3]. Aus ihrem Kreis wurde der Kommissar für die Notenausgabe zur Überwachung der Deckungsvorschriften des Notenumlaufes gewählt[3]. Der Reichspräsident hatte beim Reichsbankpräsidenten lediglich Bestätigungsrechte. Daneben wurde 1924 die Reichsmark als neues Zahlungsmittel eingeführt. Im Jahr 1929 gab es 10.016 Deutsche denen 1.003.340 Anteile und 1.288 Ausländer denen 223.148 Anteile der Reichsbank gehörten[4].

Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten 1933 wurde der Generalrat abgeschafft, der Reichspräsident allein ernannte und entließ den Präsidenten sowie die Mitglieder des Direktoriums. Ab 10. Februar 1937, mit dem Gesetz zur Neuregelung der Verhältnisse der Reichsbank und der Deutschen Reichsbahn, unterstand die Reichsbank wieder der Reichsregierung, ab 15. Juni 1939 direkt dem „Führer und Reichskanzler“ Adolf Hitler, der damit selbst die Kredite an das Reich gewähren konnte. Außerdem erfolgte 1939 die Umbenennung in Deutsche Reichsbank. Nach dem Zweiten Weltkrieg hörte die Deutsche Reichsbank offiziell auf zu existieren. Jedoch besteht in vielerlei Hinsicht eine fortlaufende Kontinuität, sowohl in der Arbeit der 1948 gegründeten Bank deutscher Länder als auch in der 1957 gegründeten Bundesbank. So waren beispielsweise zahlreiche Mitarbeiter der Reichsbank später in vergleichbaren Positionen bei der Bank deutscher Länder und der Bundesbank tätig. Die Bankgeschäfte wurden oft in Gebäuden und mit der Ausstattung der ehemaligen Reichsbankfilialen ausgeführt. Außerdem übernahm die Bundesbank (z.B. gemäß §40 Abs. 5 Bundesbankgesetz) teilweise die Verbindlichkeiten der Reichsbank. Die rund 20.000 Anteilseigner der Reichsbank wurden 1961 abgefunden[5].

Zentrale am Werderschen Markt

Dienstsiegel der Reichsbank (auf einer 1000-RM-Banknote)

Ab 1891 war die Zentrale der Reichsbank im Anwesen Jägerstraße 34-38 untergebracht, das bis 1899 ausgebaut wurde. Das Haus am Werderschen Markt wurde von 1934 bis 1940 als Erweiterungsbau errichtet. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Gebäude trotz der zerstörten oberen Etagen bereits ab Juli 1945 durch das Berliner Stadtkontor und ab 1949 durch das Ministerium für Finanzen der DDR genutzt.

In der Zeit nach seinem Auszug aus dem Haus der Einheit befand sich hier von 1959 bis 1990 das Machtzentrum der DDR. Im Gebäude amtierten Walter Ulbricht und sein Nachfolger Erich Honecker als Vorsitzende des Politbüros der SED. Es war Sitz des Zentralkomitees der SED, der Zentralen Parteikontrollkommission, der Zentrale Revisionskommission der SED sowie der Bezirksleitung Berlin der SED.

Vom 1. Juni bis zum 2. Oktober 1990 trug das Gebäude den Namen „Haus der Parlamentarier“ und wurde von der Volkskammer der DDR genutzt. Danach ging das Gebäude in Bundesvermögen über. In den Jahren von 1997 bis 1999 folgten Um- und Erweiterungsbauten, so dass am 20. Januar 2000 das Auswärtige Amt das Gebäude weitgehend übernehmen konnte.

Ein Teil des Gebäudes wurde bis zum Jahre 2007 durch die Bundesbank als Filiale genutzt. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.

Reichsbankpräsidenten

Walther Funk Hjalmar Schacht Hans Luther Hjalmar Schacht Rudolf E. A. Havenstein Richard Koch Hermann von Dechend

Weblinks

 Commons: Reichsbank – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
 Wikisource: Bankgesetz. Vom 14. März 1875. – Quellen und Volltexte

Einzelnachweise

  1. Deutsche Bundesbank:Aufgabenfelder, Rechtlicher Rahmen, Geschichte, April 2006, S.13
  2. Meyers Konversationslexikon, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892, S.332
  3. a b c Martin Hoffmann: Zur Frage der Unabhängigkeit der Reichsbank von 1930 bis 1937. GRIN Verlag 2007, ISBN 3638877701, S.24, S.30, S.31
  4. Bundesarchiv: Nr. 429 Ministerbesprechung vom 3. Februar 1930: 1. Reichsbankgesetz
  5. Hamburger Abendblatt, Nr. 137 vom 15. Juni 1961, Seite 21

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