- Wesensgehalt
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Der Wesensgehalt ist im Sinne des deutschen Verfassungsrechts der absolute Kern eines Grundrechts. Dieser ist dann berührt, wenn das Grundrecht im Einzelfall aus unzureichendem Anlass (z. B. übermäßig) begrenzt wird und/oder der Eingriff in das Grundrecht für den oder die Betroffenen unzumutbar ist.
Das Bundesverfassungsgericht prüft regelmäßig in seinen Entscheidungen, ob der Wesengehalt von Grundrechten verletzt wird.[1]
Einzelnachweise
- ↑ u.a. BVerfG Beschluss vom 23. November 1988, Az. 2 BvR 1619/83, BVerfGE 79, 127 (sog. Rastede-Entscheidung).
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