- Begebungsvertrag
-
Der Begebungsvertrag ist ein Begriff aus dem Wertpapierrecht, insbesondere aus dem Bereich Scheck-, Wechsel- und Aktienrecht. Durch Abschluss des schuldrechtlichen Begebungsvertrages wird die im Wertpapier verbriefte Forderung begründet. Sein Inhalt besteht in der Abrede, dass das Wertpapier nunmehr ein Recht verkörpern soll, z. B. eine Forderung oder (im Falle der Aktie) ein Mitgliedschaftsrecht. Der schuldrechtliche Begebungsvertrag wird üblicherweise zusammen mit einer Scheck- oder Wechselabrede geschlossen. Fehlt ein solcher Begebungsvertrag, so kann der Wertpapierschuldner regelmäßig eine Gültigkeitseinwendung geltend machen, da keine wirksame Verpflichtung aus dem Wertpapier entstanden ist. Der dingliche Begebungsvertrag ist für die sachenrechtliche Übertragung von Wertpapieren erforderlich. Er entspricht seiner Funktionsweise der sog. dinglichen Einigung bei der Übertragung von Sachen.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Wertpapierrecht (Deutschland)
- Zahlungsverkehr
Wikimedia Foundation.