Dingliche Einigung

Dingliche Einigung

Die dingliche Einigung ist im deutschen Sachenrecht nach herrschender Meinung ein sachenrechtlicher Vertrag. Im Gegensatz zur Übergabe finden auf die Einigung die Vorschriften des allgemeinen Teils des BGB Anwendung. Sie kann grundsätzlich formlos erfolgen und bis zur Übergabe bzw. Eintragung in das Grundbuch frei widerrufen werden (Umkehrschluss aus § 873 Abs. 2 BGB). Dabei muss der Widerruf dem anderen Vertragspartner jedoch auch zugehen. Damit eine dingliche Einigung wirksam ist, muss sie sich auf bestimmte Sachen beziehen (sogenannter sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz).

Die dingliche Einigung zur Eigentumsübertragung von Grundstücken nennt man Auflassung. Sie ist formbedürftig (§ 925 BGB). Die dingliche Einigung für den Erwerb von Grundpfandrechten (Hypothek und Grundschuld) ist dagegen formlos möglich. Lediglich die Bewilligung, die dem Grundbuchamt vorzulegen ist, ist formbedürftig (§ 29, § 19 GBO).

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Einigung — kann meinen: im Schuldrecht: einen Vertrag im Sachenrecht: dingliche Einigung Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Beg …   Deutsch Wikipedia

  • Einigung — Übereinkommen; Übereinkunft; Konvention; Abkommen; Vereinbarung; Abmachung; Vergleich * * * Ei|ni|gung 〈f. 20〉 1. das Einigen, Zusammenschluss 2. das Sicheinigen, Sicheinigwerden, Übereinstimmung ● Einigung erzielen * * * …   Universal-Lexikon

  • Adjustable Rate Mortgage — Eine Hypothek (von griechisch: ὑποθήκη „Unterpfand“) berechtigt den Hypothekengläubiger (Hypothekar) sich aus demjenigen Erlös, der sich durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des durch die Hypothek belasteten Grundstücks erzielen lässt …   Deutsch Wikipedia

  • Briefhypothek — Eine Hypothek (von griechisch: ὑποθήκη „Unterpfand“) berechtigt den Hypothekengläubiger (Hypothekar) sich aus demjenigen Erlös, der sich durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des durch die Hypothek belasteten Grundstücks erzielen lässt …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentümerhypothek — Eine Hypothek (von griechisch: ὑποθήκη „Unterpfand“) berechtigt den Hypothekengläubiger (Hypothekar) sich aus demjenigen Erlös, der sich durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des durch die Hypothek belasteten Grundstücks erzielen lässt …   Deutsch Wikipedia

  • Hypothekenbrief — Eine Hypothek (von griechisch: ὑποθήκη „Unterpfand“) berechtigt den Hypothekengläubiger (Hypothekar) sich aus demjenigen Erlös, der sich durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des durch die Hypothek belasteten Grundstücks erzielen lässt …   Deutsch Wikipedia

  • Höchstbetragshypothek — Eine Hypothek (von griechisch: ὑποθήκη „Unterpfand“) berechtigt den Hypothekengläubiger (Hypothekar) sich aus demjenigen Erlös, der sich durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des durch die Hypothek belasteten Grundstücks erzielen lässt …   Deutsch Wikipedia

  • Verkehrshypothek — Eine Hypothek (von griechisch: ὑποθήκη „Unterpfand“) berechtigt den Hypothekengläubiger (Hypothekar) sich aus demjenigen Erlös, der sich durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des durch die Hypothek belasteten Grundstücks erzielen lässt …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentum — Besitz; Hab und Gut; Vermögen; Besitzstand; Siebensachen (umgangssprachlich); Habseligkeiten * * * Ei|gen|tum [ ai̮gn̩tu:m], das; s, e: etwas, was jmdm. gehört: persönliches Eigentum; das Grundstück ist sein Eigentum. Syn …   Universal-Lexikon

  • Brevi manu traditio — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”