Begehungsdelikt

Begehungsdelikt

Ein Begehungsdelikt ist eine Straftat, die ein aktives Tun unter Strafe stellt. Den Gegensatz bildet das Unterlassungsdelikt. Sowohl im deutschen Strafgesetzbuch wie auch im deutschen Nebenstrafrecht ist das vorsätzliche Begehungsdelikt der gesetzliche Normalfall und somit der häufigste Deliktstyp.


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