Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung

Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung
Basisdaten
Titel: Verordnung über Schutzmaßnahmen beim Auftreten von Geflügelpest bei einem wildlebenden Vogel
Kurztitel: Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung
Früherer Titel: Verordnung über Schutzmaßnahmen beim Auftreten von Geflügelpest bei wildlebenden Vögeln
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: §§ 7, 17 f., 20, 22, 30, 78 f. TierSG
Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht, Gefahrenabwehrrecht
Fundstellennachweis: 7831-1-41-38 aF
Ursprüngliche Fassung vom: 19. Februar 2006
(eBAnz AT8 2006 V1)
Inkrafttreten am: 21. Februar 2006
Neubekanntmachung vom: 5. April 2006
(eBAnz AT22 2006 V1,
ber. AT23 2006 V1)
Letzte Neufassung vom: 8. September 2006
(eBAnz AT48 2006 V1)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
9. September 2006
Letzte Änderung durch: Art. 2 VO vom 24. November 2006
(BGBl. I S. 2663)
Außerkrafttreten: 23. Oktober 2007
(§ 67 Abs. 1 Nr. 5
VO  vom 18. Oktober 2007,
BGBl. I S. 2348, 2376)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung regelte auf Bundesebene ergänzend zur Geflügelpest-Verordnung, zur Geflügelpestschutzverordnung und zur Geflügel-Aufstallungsverordnung Schutzmaßnahmen beim Auftreten von Geflügelpest bei wildlebenden Vögeln in Deutschland.

Sie wurde nach dem massiven Auftreten von Influenza A/H5N1 unter Wildgeflügel am 19. Februar 2006, zunächst befristet bis 20. August 2006, in Kraft gesetzt und regelte insbesondere die Einrichtung von Sperrbezirken nach dem Auffinden von Wildvögeln, die mit dem Virus infiziert waren.

Der Verordnung zufolge mussten alle Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten oder Gänsen unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Tiere, ihre Nutzungsart und ihren Standort in einem amtlichen Register verzeichnen lassen.

Ähnlich den Regelungen der Geflügelpest-Verordnung für die Bekämpfung von Influenza-Ausbrüchen in der Tierhaltung, wurde von der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung vorgegeben, dass nach Auffinden eines H5N1-infizierten Wildvogels ein Sperrgebiet von drei Kilometer Radius um die Fundstätte eingerichtet werden musste.

Aus diesem Sperrgebiet durften für die Dauer der Sperre weder lebendes Geflügel noch verarbeitete Geflügelprodukte oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel nach außerhalb gebracht werden.

Mit einem Radius von zehn Kilometern wurde um die Fundstätte ferner eine Beobachtungszone eingerichtet, in der der Transport von Geflügel und anderen Vögeln nur mit behördlicher Genehmigung erfolgen durfte.

Die Verordnung regelte zudem sehr detailliert diverse Ausnahmetatbestände, u. a. bezüglich des Transports von Vögeln, Fleischprodukten und Federn im Bereich der Beobachtungszone.

Die Verordnung wurde aufgehoben durch die Geflügelpest-Verordnung vom 18. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2348).

Siehe auch

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Geflügelpestschutzverordnung — Die deutsche Geflügelpestschutzverordnung war eine Eilverordnung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zur Bekämpfung der Geflügelpest (speziell der so genannten Vogelgrippe). Sie beruhte, ebenso wie die… …   Deutsch Wikipedia

  • Geflügelpestverordnung — Basisdaten Titel: Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest Kurztitel: Geflügelpest Verordnung Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie …   Deutsch Wikipedia

  • Aufstallung — Die ehemalige Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest vom 15. Februar 2006 (BAnz S. 989) trat am 17. Februar 2006 in Deutschland in Kraft und schrieb insbesondere vor, dass die Halter von Geflügel ihre …   Deutsch Wikipedia

  • Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest — Die ehemalige Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest vom 15. Februar 2006 (BAnz S. 989) trat am 17. Februar 2006 in Deutschland in Kraft und schrieb insbesondere vor, dass die Halter von Geflügel ihre …   Deutsch Wikipedia

  • Geflügelpest-Verordnung — Basisdaten Titel: Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest Kurztitel: Geflügelpest Verordnung Abkürzung: GeflpestV Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich …   Deutsch Wikipedia

  • Geflügel-Aufstallungsverordnung — Basisdaten Titel: Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest Kurztitel: Geflügel Aufstallungsverordnung Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutsch …   Deutsch Wikipedia

  • Aufstallungsgebot — Stallpflicht (auch Aufstallungsgebot) bezeichnet die behördliche Anordnung Tiere, die sich normalerweise unter freiem Himmel bewegen können in überdachte Stallungen zu sperren. Bedeutung erlangte diese Maßnahme im Zusammenhang mit der Ausbreitung …   Deutsch Wikipedia

  • Stallpflicht — (auch Aufstallungsgebot) bezeichnet die behördliche Anordnung Tiere, die sich normalerweise unter freiem Himmel bewegen können in überdachte Stallungen zu sperren. Bedeutung erlangte diese Maßnahme im Zusammenhang mit der Ausbreitung von… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”