Wildverbiss

Wildverbiss
Die Rinde einer Vogelbeere wurde abgeschält
Die Spitze einer Fichte wurde abgebissen

Unter Wildverbiss wird das Abbeißen von Knospen, Blättern oder Zweigen vor allem an forstwirtschaftlich erwünschten Pflanzen durch Wild verstanden. Als Verursacher in Frage kommt vor allem wiederkäuendes Schalenwild (alle Schalenwildarten mit Ausnahme des Wildschweins). Nur örtlich bedeutend ist der Verbiss durch Feldhase und Wildkaninchen. Je nach Intensität wird die betroffene Pflanze nicht beeinträchtigt, treten Wuchsverzögerungen auf, entsteht Krüppelwuchs (Bonsaiformen) oder stirbt sie ab. Verbiss an der Rinde, wie sie auch im Obstbau zu Schäden führt, bezeichnet man als Schälen.

Verbiss gehört zu den natürlichen Lebensäußerungen des Wildes und wird erst dann zum Problem, wenn er mit gesellschaftlichen Zielen (Waldfunktionen) oder Zielen des im Wald wirtschaftenden Menschen (seltener mit landwirtschaftlichen Zielen) in Konflikt gerät. Weil das Wild unter den Waldbäumen bestimmte Arten mehr oder weniger bevorzugt (Reihung in etwa Vogelbeere vor Eiche, Hainbuche, Edellaubholz, Tanne, Buche, Fichte, Kiefer, Birke), kommt es zu Konkurrenzvorteilen bei weniger verbissenen Pflanzen. Besonders Rehe wählen ihre Nahrung (Äsung) mit Vorliebe nach deren Stickstoffgehalt aus, der zum Beispiel in Knospen von Laubbäumen hoch ist. So kann entsprechend verteilter Wildverbiss ursprünglich gemischte Wälder in heutzutage unerwünschte Reinbestände verwandeln. Sehr hoher Verbissdruck verhindert die Verjüngung des Waldes (Nachwachsen einer jungen Waldgeneration) überhaupt.

Untragbaren Wildverbiss zu verhindern ist in erster Linie Aufgabe der Jagd. So verlangt das Bundesjagdgesetz sinngemäß, dass die im Jagdrevier vorkommenden Hauptbaumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen verjüngt werden können. Direkte Schutzvorkehrungen sind der Bau von Forstkulturzäunen oder der Einzelschutz (Versehen der einzelnen Pflanze mit mechanischen oder chemischen Schutzmitteln).

An einer forstlichen Kultur oder an Naturverjüngungen kann Wildverbiss zu empfindlichen Schäden (Wildschaden) und hohen Ausgaben (z.B. für Nachpflanzungen) führen. Entsteht durch Schalenwild oder Kaninchen ein wirtschaftlicher Schaden, kann der Geschädigte in der Regel Schadensersatz verlangen.

Neben dem Wildverbiss können auch das Fegen und das Schälen einen Baumbestand schädigen.

Literatur

  • Wolfgang Schwenke (Hrsg.) u. a.: Die Forstschädlinge Europas. Ein Handbuch in 5 Bänden
    • Band 5: Wirbeltiere. Parey, Hamburg 1986, ISBN 3-490-11516-3
  • Fritz Schwerdtfeger: Die Waldkrankheiten. Lehrbuch der Forstpathologie und des Forstschutzes. 4., neubearbeitete Auflage. Parey, Hamburg und Berlin 1981, ISBN 3-490-09116-7

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