Beherbergungsabgabe (Schweiz)

Beherbergungsabgabe (Schweiz)

Die Beherbergungsabgabe (BA) ist, wie der Name bereits sagt, eine Abgabe welche für entgeltliches Übernachten in der Schweiz erhoben wird (Ferienwohnungen, Chalets, Ferienheime, Hotels usw.). Zuständig für die BA sind die Tourismus- und Regionalförderungsdienststellen des jeweiligen Kantons. Die Beherbergungsabgabe ist nicht mit der Kurtaxe zu verwechseln. Die Einnahmen der Kurtaxe kommen vollumfänglich den Gästen zugute (Eintrittsverbilligung in Schwimmbädern, Verbilligung beim Minigolf usw.) Die BA hingegen dient der Finanzierung der Werbung des jeweiligen Gebietes und der Erhaltung sowie Erweiterung der Infrastruktur. Im Kanton Bern sind Personen ab dem 16. Lebensjahr beitragspflichtig. Die Abgabe beträgt -.60 Rp. pro Person allerdings variiert das Entgelt von Kanton zu Kanton. Der Abgabebetrag stellt sich aus folgenden Parametern zusammen:

Anzahl Betten x Anzahl Übernachtungen

Die BA wird vom Betreiber des Objektes entrichtet, da die -.60 Rp. bzw. der zu entrichtende Betrag meist schon in den Übernachtunachtungskosten Mitinbegriffen ist. Es steht dem Betreiber jedoch frei die Kosten separat auszuweisen, dies geschieht in der Regel aber nicht. Die Beherbergungsabgabe wird gestützt auf dem Gesetz über die Förderung des Tourismus (TFG) welches am 12. Februar 1990 in Bern, für die Schweiz in Kraft getreten ist.


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