Beichtbildchen

Beichtbildchen

Als Beichtzettel (Schedula confessionis) wird im Katholizismus die vom Beichtvater ausgestellte Bescheinigung einer abgelegten Beichte bezeichnet.

Geschichte

Der Beichtzettel als politisch-religiöses Kontrollinstrument spielte vor allem ab der Gegenreformation eine bedeutende Rolle. Da die Rekatholisierung nicht ohne Zwang erfolgte, musste die Einhaltung des Kirchengebots "Das Kirchenmitglied soll wenigstens einmal im Jahr, möglichst in der österlichen Zeit, das Bußsakrament empfangen." überprüfbar gemacht werden. Dies erfolgte über die Ausstellung von Beichtzetteln durch vertrauenswürdige Geistliche (meist Dominikaner und Franziskaner). Der Kontrollaspekt des Beichtzettels hatte vor allem in ländlichen Gebieten bis ins 20. Jahrhundert eine gewisse, sich allerdings langsam abschwächende Bedeutung. Dabei soll es zuweilen zu einem Schwarzmarkt an Beichtzetteln gekommen sein: Fromme Gläubige sammelten überschüssige Beichtzettel an, die sie an weniger Fromme verkauften.

Noch heute gibt es „Beichtbildchen“ (bzw. „Osterbildchen“), vornehmlich aus bestimmten Anlässen (Beichte in der österlichen Zeit, bei Wallfahrten etc. Diese Bildchen sind von der Größe her als Einlage ins Gesang- oder Gebetbuch geeignet. Auf der Vorderseite ist meist ein Heiligenbild, ein Bildnis Jesu oder ein Marienbildnis, auf der Rückseite sind ein geistlicher Text als Anleitung zum Gebet des Gläubigen und die Daten aufgedruckt.

Beichtzettel und -bildchen stellen auch ein Objekt der kulturhistorischen Sammlertätigkeit dar.

Siehe auch

Sterbebildchen

Literatur

  • Gertraud K. Eichhorn: Beichtzettel und Bürgerrecht in Passau 1570 - 1630, Passau 1997
  • Bernhard Kittl: Der Beichtzettel im Wandel der Zeit, Edition Tirol, Reith im Alpbachtal 1999
  • Rupert Maria Scheule: Beichten. Autobiographische Zeugnisse zur katholischen Bußpraxis im 20. Jahrhundert. Böhlau, Wien 2001

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  • Beichtzettel — Als Beichtzettel (Schedula confessionis)[1] wird im Katholizismus seit dem Konzil von Trient (1545–1563)[2] die vom Beichtvater ausgestellte Bescheinigung einer abgelegten Beichte bezeichnet …   Deutsch Wikipedia

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