- Wirtschaftsdünger
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Als Wirtschaftsdünger, auch wirtschaftseigener Dünger, werden organische Substanzen bezeichnet, die in der Land- und Forstwirtschaft anfallen und zur Düngung eingesetzt werden.
Inhaltsverzeichnis
Arten
Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft sind vor allem Gülle, Jauche und Mist. Zu den pflanzlichen Substanzen zählen unter anderem Stroh, das nach der Getreideernte in den Boden eingearbeitet wird, Futterreste, Rindenmulch und sonstige Pflanzenrückstände. Gärrest aus der Biogaserzeugung zählt ebenso zu den Wirtschaftsdüngern.
Bedeutung
Jahrhundertelang war der Stallmist die Grundlage der Nährstoffergänzung und der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit. Die Bedeutung veränderte sich mit dem Fortschritt der Technik und der Naturwissenschaften, das heißt die Umstellung von Fest- auf Flüssigmistverfahren und dem zunehmendem Einsatz von Mineraldüngern.
Eine Bedeutung der organischen Dünger liegt in der Rückführung organischer Substanz in den Boden als Nahrung für die Bodenlebewesen und als Ausgangsstoff für die Humusbildung. Außerdem werden dem Boden mit dem Wirtschaftsdünger wichtige Pflanzennährstoffe zugeführt. Alle Wirtschaftsdünger gelten als Mehrnährstoffdünger. Der Nährstoffgehalt von Wirtschaftsdüngern gewinnt mit steigenden Preisen für mineralische Düngemittel an Bedeutung. Die Ergebnisse von Nährstoffanalysen (z. B. Gülleanalysen und Bodenuntersuchungen bieten wichtige Informationen für die optimale Ausnutzung der Düngewirkung und den umweltschonenden Einsatz von Wirtschatsdüngern.
Stickstoffwirkung
Der Stickstoffgehalt der organischen Dünger setzt sich aus einem schnell verfügbaren mineralischen Teil (im Wesentlichen NH4-N) und einem langsamer verfügbaren organisch gebundenem Teil zusammen. Die jeweiligen Anteile sind bei den organischen Düngern unterschiedlich.
Die Verfügbarkeit des organisch gebundenen Stickstoffs folgt der Reihe: Klärschlamm > Gülle > Stallmist > Kompost.
Neben den Hauptnährstoffen N, P, K weisen die organischen Dünger auch erhebliche Mengen an Ca, Mg und Spurennährstoffen auf.
Rechtliche Einordnung
Wirtschaftsdünger gelten als Düngemittel und unterliegen damit düngemittelrechtlichen Vorgaben. Werden sie auf dem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb eingesetzt, sind in Deutschland die Vorgaben der Düngeverordnung einzuhalten mit Regelungen unter anderem zu Ausbringungsmengen und -zeiten. Die Düngemittelverordnung verlangt unter anderem eine Deklaration der Nährstoffgehalte und greift, wenn Wirtschaftsdünger an andere Betriebe abgegeben werden.[1] Darüber hinaus ist die Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger zu beachten.[2]
Literatur
- Die Landwirtschaft, Band 1: Pflanzliche Erzeugung. BLV, München 1998.
Einzelnachweise
- ↑ aid infodienst Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e.V. (Hrsg.), 2007: Biogasanlagen in der Landwirtschaft. S.40, ISBN 9783830806820
- ↑ [1]
Weblinks
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