- Wirtschaftstreuhänder
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Der Begriff Wirtschaftstreuhänder umfasst in Österreich folgende Berufsgruppen:
Diese Berufe sind in Österreich als freier Beruf in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder organisiert. Außerdem waren die selbständigen Buchhalter nach der Einführung der selbständigen Buchhaltungsberufe 1999 Mitglieder der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Sie üben einen Wirtschaftstreuhandberuf aus, dürfen jedoch nicht die Berufsbezeichnis Wirtschaftstreuhänder führen. Mit dem Bilanzbuchhaltungsgesetz 2006 wurde geregelt, dass diejenigen Selbständigen Buchhalter, die sich nicht für den neuen Beruf Bilanzbuchhalter qualifizierten, per 1. April 2008 aus der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ausscheiden und Mitglieder der Wirtschaftskammer Österreich (Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie) werden.
Die Rechte und Pflichten der Wirtschaftstreuhänder sind im Bundesgesetz über die Wirtschaftstreuhandberufe (Wirtschaftstreuhandberufsgesetz - WTBG) geregelt.
Die noch vorhandenen Buchprüfer (dieser Beruf konnte bis 1999 erworben werden) wurden mit der WTBG-Novelle 2004 mit den Wirtschaftsprüfern zusammengefasst, diese Berufsbezeichnung besteht seither nicht mehr.
Wirtschaftstreuhandberufsgesetz
Das Wirtschaftstreuhandsberufsgesetz gliedert sich in drei Teile:
- Berufsrecht
- Disziplinarrecht
- Berufliche Vertretung
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