- Buchhalter
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Buchhalter geben die beim geschäftlichen Verkehr eines Unternehmens anfallenden Daten finanzieller Geschäftsvorfälle in die Geschäftsbücher ein, kontrollieren diese und führen am Ende einer Rechnungsperiode in der Finanzbuchhaltung vorbereitende Tätigkeiten zum Jahresabschluss durch. Zusätzlich zu der Bearbeitung der Transaktionen von Kunden (Debitorenbuchhaltung) und Lieferanten (Kreditorenbuchhaltung) fallen Aufgaben wie das Verfassen von Steuererklärungen, Lohnabrechnungen und eventuell auch Verzollungserklärungen (sofern das Unternehmen dafür keine eigene Abteilung unterhält) an. Die dem Unternehmen dienenden langlebigen Wirtschaftsgüter werden in einer Anlagenbuchhaltung erfasst. Die Buchhaltung liefert das Zahlenwerk und somit die Arbeitsgrundlage für das Controlling und stellt Informationen für die Geschäftsleitung bereit.
Buchhalter sind überwiegend als kaufmännische Angestellte tätig. In Deutschland ist in der Regel der Kaufmannsgehilfenbrief, also eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, Voraussetzung für eine Anstellung. Buchhalter ist hier ohne weitere Zusätze keine geschützte Berufsbezeichnung. In Österreich besteht ein Ausbildungsberuf Buchhalter. Die Berufsbezeichnung im Zusammenhang mit einer selbständigen Tätigkeit ist in Österreich eine durch das Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG) geschützte Bezeichnung.
Buchungen und Jahresabschlüsse, die von Buchhaltern vorgenommen wurden, werden von Revisoren geprüft. Dies können externe Revisoren wie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater bzw. vereidigte Buchprüfer oder auch interne Revisoren sein.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
In Deutschland ist der Buchhalter ohne weitere Zusätze keine geschützte Berufsbezeichnung. Für buchhalterische Tätigkeiten wird in der Regel nur der Kaufmannsgehilfenbrief gefordert.
Fortbildung zum Bilanzbuchhalter
Darüber hinaus kann eine Aufstiegsfortbildung zum/zur Geprüfte/-n Bilanzbuchhalter/-in absolviert werden.[1] Die Fortbildung umfasst gemäß Rahmenstoffplan ca. 780 Unterrichtsstunden[2] und wird von Weiterbildungsanbietern sowohl in Vollzeit, berufsbegleitend zwischen 3 ½[3] und 24 Monaten sowie auch als Fernlehrgang[4] angeboten. Der Geprüfte Bilanzbuchhalter kann aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 18. Oktober 2007 (BGBl. I Nr. 53, S. 2485 ff.) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung vor einer zuständigen Stelle (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer o.a.) nachgewiesen werden.
Geprüfte Bilanzbuchhalter verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung, eine mehrjährige Berufserfahrung sowie über einen Prüfungsvorbereitungslehrgang erworben haben, der folgende Inhalte umfassen soll:
- Erstellen einer Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) und zielorientierte Anwendung
- Finanzwirtschaftliches Management
- Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des Lageberichts nach nationalem Recht
- Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards
- Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre
- Berichterstattung; Auswerten und Interpretieren des Zahlenwerkes für Managemententscheidungen
Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens drei Jahren und danach eine mindestens dreijährigen Berufspraxis nachweist oder
- ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Diplom- oder Bachelor-Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis
nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen haben.
Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen sowie in einen mündlichen bzw. berufspraktischen Teil. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung vergibt die prüfende Stelle den öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss zum Geprüften Bilanzbuchhalter / Geprüfte Bilanzbuchhalterin. Teilnehmer können zur Förderung der Fortbildungskosten und Prüfungsgebühren Leistungen über das Meister-BAföG beantragen.
Arbeitsgebiete und Aufgaben des Bilanzbuchhalters
Geprüfte Bilanzbuchhalter sind qualifiziert, insbesondere folgende branchenübergreifende Aufgaben wahrzunehmen:
- Gewährleisten der Organisation und Funktion des betrieblichen Finanz- und Rechnungswesens
- Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des Lageberichts nach nationalem Recht sowie von Abschlüssen nach internationalen Standards
- Berichterstattung, Auswerten und Interpretieren des Zahlenwerkes für Planungs- und Kontrollentscheidungen,
- Planung und Abwicklung finanzwirtschaftlicher Vorgänge sowie unternehmensrelevante Aufgaben unter Beachtung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge wahrnehmen.
Sofern Bilanzbuchhalter selbstständig tätig sind, werden ihnen Beschränkungen durch § 6 (3) und (4) des Steuerberatungsgesetzes auferlegt. Sie dürfen im Gegensatz zum Steuerberater und zu den selbständigen Bilanzbuchhaltern in Österreich und der Schweiz keine Buchführung einrichten und keinen Jahresabschluss aufstellen. Die Bundesregierung hat am 19. September 2007 über den Entwurf eines 8. Steuerberatungsänderungsgesetzes beschlossen. Von einer zunächst geplanten Befugniserweiterung geprüfter Bilanzbuchhalter bei der Vornahme von Umsatzsteuer-Voranmeldungen wurde nach Interventionen der Steuerberaterverbände Abstand genommen.
Österreich
In Österreich werden fünf geschützte Berufsbezeichnungen für die selbständige Berufsausübung unterschieden.
Der gewerbliche Buchhalter gehört der Wirtschaftskammer an. Er besitzt weitgehende Rechte der Buchführung, Kostenrechnung und Personalverrechnung, darf jedoch nicht bilanzieren. Mit der Einführung des Bilanzbuchhalters durch das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2006 endete die Möglichkeit, diesen Beruf aufzunehmen, am 30. Juni 2008.
Der selbständige Buchhalter (SBH), ebenfalls eine geschützte Berufsbezeichnung, ist ein freier Beruf und gehörte seit seiner Einführung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder an. Die Rechte der selbständigen Buchhalter sind im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) geregelt. Selbständige Buchhalter sind im Wesentlichen zur Buchhaltung und Bilanzierung (innerhalb gewisser Umsatzgrenzen) berechtigt, nicht jedoch zur steuerlichen Vertretung im vollen Ausmaß. Beide Berufsstände wurden 1999 anlässlich der EU-rechtlich bedenklichen Rechtslage eingeführt, nach der ausschließlich Wirtschaftstreuhänder zur Buchführung für Dritte berechtigt waren – in den meisten EU-Ländern ist das ein freies Gewerbe.
Mit der Einführung des Bilanzbuchhalters durch das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2006 endete die Möglichkeit der Aufnahme dieses Berufes ebenfalls am 30. Juni 2008. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass selbständige Buchhalter, die die Voraussetzungen zur Aufnahme des neuen Berufes Bilanzbuchhalter nicht erbringen, mit 1. April 2008 aus der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ausscheiden mussten und der Wirtschaftskammer Österreich zugeordnet wurden.
Der Bilanzbuchhalter wurde nach langen Verhandlungen zwischen den beiden Kammern 2006 eingeführt. Bei grundsätzlich gleichen Rechten kann er seine Kammerzugehörigkeit auswählen und jährlich wechseln. Er besitzt alle Rechte der bisherigen Gewerblichen und Selbständigen Buchhalter, wird öffentlich bestellt und verfügt über erweiterte Berufs- und Vertretungsrechte. Bisherige gewerbliche und selbständige Buchhalter konnten sich bei Nachweis entsprechender Ausbildung oder Prüfung bis 31. Dezember 2007 mit erleichterten Übergangsbestimmungen zum Bilanzbuchhalter bestellen lassen. Vom Berufsumfang her entspricht der österreichische Bilanzbuchhalter eher einem deutschen Steuerberater, da er wesentliche Rechte besitzt, die in Deutschland dem Steuerberater vorbehalten sind.
Der Buchhalter und Personalverrechner (neu) wurden ebenfalls mit dem Bilanzbuchhaltungsgesetz geschaffen. Es handelt sich dabei um Teilberechtigungen des neuen Bilanzbuchhalters, die ebenfalls der Bestellung und Aufsicht durch die Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe unterliegen. Bis Juni 2011 wurden in den neuen Berufen 3.108 Personen bzw. Gesellschaften öffentlich bestellt. Dazu kommen noch 856 Selbständige und 2.935 gewerbliche Buchhalter. Damit üben nahezu 7.000 Personen bzw. Gesellschaften einen selbständigen Buchhaltungsberuf aus.
Zu unterscheiden ist die unselbständige Ausübung der oben angegebenen Berufe. Diese ist an keine speziellen berufsrechtlichen Vorschriften gebunden.
Als Regulierungsbehörde wurde die Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe geschaffen. Diese ist auch für Fachprüfungen sowie die Überprüfung der weiteren Voraussetzungen zur öffentlichen Bestellung als Bilanzbuchhalter, Personalverrechner oder Buchhalter gem. BibuG sowie für die in einer Ausübungsrichtlinie festgelegten Standesregeln und für Disziplinarngelegnheiten zuständig.
Das Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG) trat am 1. Jänner 2007 in Kraft. In einer Novellierung Anfang 2008 wurde u.a. die EU-Berufsqualifikationsrichtlinie umgesetzt, die auch für ausländische Bilanzbuchhalter eine erleichterte Aufnahme der Dienstleistung in Österreich gestattet. Weitere Novellierungen im Jahr 2010 betrafen verschärfte Bestimmungen zu Verhinderung von Geldwäsche, die Umsetzung des neuen österreichischen Insolvenzrechtes sowie die Regelungen im Zusammenhang mit der eingetragenen Partnerschaft.
Schweiz
Die praktisch tätigen Fachleute des Rechnungswesens werden in der Schweiz berufsbegleitend (Duale Ausbildung) und normalerweise nicht - wie in anderen Ländern üblich - an der Hochschule ausgebildet. Ausbildung und Prüfung sind praxisorientiert und stärker spezialisiert als eine vergleichbare Hochschulausbildung. Die Prüfung hat sich aus der Meisterprüfung entwickelt. Die Diplom-Buchhalterprüfung wurde vom KV Schweiz 1909 das erste Mal durchgeführt. 1934 erhielt sie mit dem neuen schweizerischen Berufsbildungsgesetz die staatliche Anerkennung.
Mit dem Bilanzbuchhalter vergleichbar ist der Inhaber des eidgenössischen Fachausweises im Finanz- und Rechnungswesen. Den Fachausweis erlangt man in der Regel nach einer fachspezifischen, berufsbegleitenden Weiterbildung über fünf Semester und der abschließenden Berufsprüfung. Nach weiteren fünf Semestern kann die höhere Fachprüfung abgelegt werden, mit der das Eidgenössische Diplom zum diplomierten Experten in Rechnungslegung und Controlling erlangt wird. Träger der Ausbildung und Prüfung ist der VEB Schweiz zusammen mit dem KV Schweiz und dem Bund.
Die eidgenössische Berufsprüfung und die höhere Fachprüfung sind staatlich reglementiert und gehören zur höheren Berufsbildung, die zusammen mit den Hochschulen die Tertiärstufe des schweizerischen Bildungswesens darstellt. Die Berufsbezeichnungen sind gesetzlich geschützt und anerkannte Abschlüsse mit gutem Ruf. Während Fachausweisinhaber häufig höher qualifizierte Aufgaben in der Sachbearbeitung des Rechnungswesens (wie beispielsweise die Vorbereitung des Jahresabschluses) übernehmen, werden aus den diplomierten Experten überwiegend (Nachwuchs-)führungskräfte für das Finanzwesen rekrutiert.
Einzelnachweise
- ↑ IHK Berlin: Geprüfter Bilanzbuchhalter
- ↑ IHK-Weiterbildungsprofil: Geprüfter Bilanzbuchhalter
- ↑ HWBR Rostock: Bilanzbuchhalter in 3 ½ Monaten
- ↑ Fachakademie für Rechnungslegung und Steuerrecht Dr. Peemöller / Dr. Reis GmbH: Fernlehrgang: Bilanzbuchhalter/in in 1 1/2 Jahren
Weblinks
- IHK-Weiterbildungsprofil für den Bilanzbuchhalter (IHK)
- IHK-Weiterbildungsdatenbank
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin
- Internationaler Verband EMAA
- Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V.
- Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter - Deutschland
- Informationen zur Ausbildung in der Schweiz
- Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe - Österreich
- Informationen für Bilanzbuchhalter durch die Wirtschaftskammer Österreich
- Kammer der Wirtschaftstreuhänder Österreich
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