- Belegungsfähigkeit
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Belegungsfähigkeit ist ein Begriff aus dem "Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung" (Strafvollzugsgesetz) der Bundesrepublik Deutschland, der beschreibt, mit welcher Zahl von Insassen eine Justizvollzugsanstalt belegt werden kann.
Gesetzestext
In §145 des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) heißt es: "Die Aufsichtsbehörde setzt die Belegungsfähigkeit für jede Anstalt so fest, dass eine angemessene Unterbringung während der Ruhezeit (...) gewährleistet ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine ausreichende Anzahl von Plätzen für Arbeit, Ausbildung und Weiterbildung sowie von Räumen für Seelsorge, Freizeit, Sport, therapeutische Maßnahmen und Besuche zur Verfügung steht."
Der §145 im Gesetzeskontext
Der §145 ist Bestandteil des vierten Abschnitts des StVollzG und innerhalb dieses Abschnitts Bestandteil des ersten Titels:
- Vierter Abschnitt StVollzG: Vollzugsbehörden
- Erster Titel, Vierter Abschnitt StVollzG: Arten und Einrichtung der Justizvollzugsanstalten
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