WpAIV

WpAIV
Basisdaten
Titel: Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten sowie der Pflicht zur Führung von Insiderverzeichnissen nach dem Wertpapierhandelsgesetz
Kurztitel: Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung
Abkürzung: WpAIV
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Handelsrecht
FNA: 4110-4-9
Datum des Gesetzes: 13. Dezember 2004
(BGBl. I S. 3349)
Inkrafttreten am: 18. Dezember 2004
Letzte Änderung durch: Art. 5 G vom 12. August 2008
(BGBl. I S. 1666, 1669)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
19. August 2008
(Art. 12 G vom 12. August 2008)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Die Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten sowie der Pflicht zur Führung von Insiderverzeichnissen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpAIV) konkretisiert in Deutschland die Veröffentlichungspflichten von Emittenten beim Wertpapierhandel.

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