- ZEMA
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ZEMA ist die Abkürzung für Zentrale einfache Melderegisterauskunft.
Die ZEMA ist eine regionale Datenbank mit tagesaktuellen Melderegisterauskünften, die von vielen Einwohnermeldeämtern in Bayern und Hessen zur Verfügung gestellt werden und von der AKDB (Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern) in Bayern bzw. von der ekom21 GmbH in Hessen betrieben wird. Der Unterschied liegt im Zusammenführen von persönlichen Daten über eine einzelne Person. Es können sogenannte Adressketten gebildet werden, d.h. jegliche Adress- oder Namensänderung wird sofort ersichtlich.
Als Zugang genügt ein gewöhnlicher Webbrowser und folgende Suchkriterien: Name und Vorname plus zwei Kriterien aus Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, Geschlecht. Für die Erteilung der Auskunft wird eine erhöhte Verwaltungsgebühr verlangt.
Die Unterbrechung der Adresskette kann nur durch einen Widerspruch gegen die Weitergabe der Daten beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen. Der Widerspruch kann meist formlos beim Einwohnermeldeamt eingelegt werden. Eine Überprüfung, ob und wie schnell die Unterdrückung der Weitergabe von Daten stattgefunden hat, lässt sich allerdings kaum durchführen. Nicht alle Bundesländer bieten den Service einer solchen Datenbank (bisher Bayern, Hessen und Teile von Baden-Württemberg).
Die Datenbank mit der Offenlegung und Verkettung persönlicher Daten ist nach Meinung vieler datenschutzrechtlich bedenklich. Dennoch gibt es gesetzliche Grundlagen für die Einführung und Benutzung von ZEMA.
- Bayern: Gesetz zur Stärkung der elektronischen Verwaltungstätigkeit vom 1. Februar 2003;
- Hessen: Neues Meldegesetz; seit 1. Februar 2006 in Kraft;
- allgemeine Melde- und Datenschutzrechtliche Grundlagen.
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