- Zahnstein
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Als Zahnstein (fachsprachlich: Konkremente; ungebräuchlich: griechisch Odontolithiasis) bezeichnet man feste Auflagerungen auf dem Zahn, die man weder durch Spülen noch durch Zähneputzen entfernen kann. Zahnstein entsteht durch Einlagerung von Mineralien aus dem Speichel in die Plaque. Zahnstein selbst führt nicht zur Parodontitis, aber die auf der rauen Oberfläche anhaftenden lebenden Plaquebakterien. Wo keine Plaque ist, kann sich auch kein Zahnstein anlagern.
Besonders viel Zahnstein entsteht im Bereich der Ausführungsgänge der Speicheldrüsen (Prädilektionsstellen): auf der Innenseite der Unterkieferschneidezähne und auf der Außenseite der Oberkiefer-Molaren.
Zahnstein, der unterhalb des Zahnfleischsaumes der Wurzeloberfläche aufliegt, hat oft eine dunkelbraungraue Farbe. Solche Auflagerungen werden als subgingivale Konkremente bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Behandlung
Zahnstein kann rein mechanisch mit Handinstrumenten (Scaler, Küretten) oder maschinell z. B. mit Ultraschallgeräten entfernt werden. Ultraschallgeräte lösen über eine hochfrequent schwingende Metallspitze, die mit minimalem Druck über die Zahnoberfläche geführt wird, den Zahnstein ab. Die Vibration der Metallspitze erzeugt Wärme, die mit Wasser abgeführt wird.
Da einerseits die Schwingung auf den Zahn übertragen wird und diesen (bzw. dessen Nerven) reizt und andererseits das Zahnfleisch mechanisch gereizt werden kann, wird die Zahnsteinentfernung mittels Ultraschall von empfindlicheren Patienten als unangenehm bis schmerzhaft empfunden. Darüber hinaus stören sich viele Patienten an den Begleitgeräuschen, die weit in den hörbaren Bereich hinunterreichen.
Kostenerstattung durch Krankenkassen
Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland wurden zum 1. Januar 2004 die Kassenrichtlinien zur Zahnsteinentfernung verschärft. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für die Zahnsteinentfernung (laut BEMA: Zst, Gebührennummer 107; 16 Punkte; entspricht 13,39 € – Stand April 2008, KZV-Bereich Westfalen-Lippe) nur einmal je Kalenderjahr. Zuvor wurden die Kosten viermal je Kalenderjahr erstattet. Allerdings gehört die Zahnsteinentfernung zu den Ausnahmeleistungen, für die keine Praxisgebühr fällig ist.
Österreich
In Österreich wird die Entfernung von Zahnstein von den Krankenkassen in der Regel erst ab dem 10. Lebensjahr vergütet und ist auf zwei Behandlungen innerhalb von sechs Monaten beschränkt. Die gängige Delegierung an einen zahnärztlichen Assistenten stellt eine Verletzung des Kassenvertrages dar.[1]
Schweiz
In der Schweiz sind zahnärztliche Behandlungen in der Regel vollständig vom Patienten selbst zu bezahlen.
Siehe auch
Weblinks
Commons: Dental calculus – Album mit Bildern und/oder Videos und AudiodateienEinzelnachweise
- ↑ [Kommentar zur bundeseinheitlichen zahnärztlichen Honorarordnung: Honorartarif für konservierend-chirurgische Zahnbehandlung. OÖ. Gebietskrankenkasse]
Bitte den Hinweis zu Gesundheitsthemen beachten! Kategorie:- Krankheitsbild in der Zahnmedizin
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