- Zitierjuristen
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Das Zitiergesetz ist ein vom oströmischen Kaiser Theodosius II. erlassenes Gesetz aus dem Jahr 426, in dem die Gerichte angewiesen werden, den Rechtsmeinungen der fünf klassischen Juristen Gaius (um 150), Papinian (etwa 150–212), Ulpian (etwa 170–228), Iulius Paulus (Ende 2. Jahrhundert/Anfang 3. Jahrhundert) und Herennius Modestinus (Mitte des 3. Jahrhunderts) zu folgen. Während es sich bei Paulus, Ulpianus und Modestinus um Spätklassiker handelt, gehört Papinian in die Übergangszeit von der Hoch- zur Spätklassik. Gaius ist dagegen der einzige wirkliche hochklassische Jurist; seine Institutionen waren der Grundstein für seine Berühmtheit. Das Gesetz ordnet das Mehrheitsprinzip an, bei Stimmengleichheit ist Papinians Ansicht entscheidend.
Die genannten fünf Juristen wurden aufgrund dieses Gesetzes Zitierjuristen genannt. Aufgrund der Abhängigkeit des weströmischen Kaisers Valentinian III. von Theodosius II. wurde das Gesetz auch im Westen gültig. Mit dem Zitiergesetz war der tiefste Punkt der Rechtskultur in der Zeit des Vulgarrechts erreicht.
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