Vulgarrecht

Vulgarrecht

Das Vulgarrecht (lateinisch vulgaris, allgemein, gewöhnlich) ist das römische Recht in der Zeit nach Kaiser Diokletian.

Das Vulgarrecht bestand in einer starken Vereinfachung des klassischen römischen Rechts, die besonders in den Quellen des westlichen Teils des Römischen Reichs zu beobachten ist. Die Schriften der klassischen Juristen wurden gekürzt und der Stoff umschrieben, weil die Texte zu umfangreich und ihre Inhalt nicht mehr anwendungsfähig waren; die Folge war, dass in der Praxis die Feinheiten nicht mehr verstanden wurden, so zum Beispiel bei der Prozessordnung, aber auch Unterschiede in Begriffen des Privatrechts wie Besitz und Eigentum.

In der Rechtsentwicklung des Römischen Reichs wird das Zitiergesetz, das im Jahr 426 von den Kaisern Theodosius II. für das Oströmisches Reich und gleichzeitig von Kaiser Valentinian III. für das Weströmisches Reich erlassen wurde, als Tiefpunkt angesehen.

Offenbar versuchte Theodosius II. (und mit ihm wiederum Valentinian III.) vier Jahre später, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, indem er den Auftrag gab, die römischen Gesetze sowie die kaiserlichen constitutiones ab dem Jahr 312 zu kodifizieren. Das Ergebnis war der Codex Theodosianus, der im Jahr 438 fertiggestellt war und veröffentlicht wurde.

Großen Einfluss hingegen hatte das Vulgarrecht auf die Entwicklung des Rechts bei den Germanen. Die Kodifikationen dazu sind das Edictum Theoderici, der Codex Euricianus, die Lex Romana Visigotorum (siehe auch Breviarium Alaricianum des Westgotenkönigs Alarich II. aus dem Jahr 506) und die Lex Romana Burgundionum


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