- Zitierungsrecht
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Als Zitierungsrecht wird das Recht eines Parlaments oder dessen Ausschüsse genannt, das Erscheinen des Regierungschefs oder eines Ministers im Plenum oder vor den Ausschüssen verlangen zu können.
In Deutschland regelt der Art. 43 Abs. 1 Grundgesetz, dass der Bundestag und seine Ausschüsse die Anwesenheit jedes Mitglieds der Bundesregierung verlangen können. Der Beschluss bedarf der Mehrheit des Bundestages.
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