Landtagswahl in Bayern

Landtagswahl in Bayern
Logo des Bayerischen Landtags
Das Landtagsgebäude „Maximilianeum“

Der Bayerische Landtag ist das Landesparlament von Bayern. Bis 1999 gab es als zweite Kammer noch den Bayerischen Senat, seither hat auch Bayern ein Einkammersystem. Das Parlamentsgebäude ist das Maximilianeum in München.

Inhaltsverzeichnis

Vorläufer

Seit 1819 existiert in Bayern ein Parlament. Das erste war die Ständeversammlung. Dabei kann man die 2. Kammer, die Kammer der Abgeordneten, als den Vorläufer des heutigen Landtags ansehen. Nach der Novemberrevolution wurde der Provisorische Nationalrat (1918–1919) eingerichtet. Von 1919 bis 1933 existierte der Erste Bayerische Landtag. Nach der Aufhebung des Landtags am 30. Januar 1934 durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I S. 75) kam es erst nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches 1946 zu einem Versuch der Neugründung. Der Bayerische Beratende Landesausschuss mündete in die Bayerische Verfassunggebende Landesversammlung von 1946. Seit 1946 existiert in Bayern wieder der Bayerische Landtag.

Verfassungsrechtliche Grundlagen

Wahl

Hauptartikel: Bayerisches Wahlsystem

Die Bestimmungen zum Landtag sind in Abschnitt Zwei der Bayerischen Verfassung geregelt.
Seit 2008 sitzen im Landtag 187 Abgeordnete (vorher: 180). (Informationen zur Sitzverteilung: Sitzverteilung in den deutschen Landesparlamenten).

Das Plenum (alter Plenarsaal)

Die Wahlen finden alle 5 Jahre statt und sind allgemein, frei, gleich, unmittelbar und geheim. Der Landtag wird gewählt nach einer speziell bayerischen Variante, die sowohl Verhältniswahlrecht wie Mehrheitswahlrecht integriert: anders als im übrigen Bundesgebiet gibt es keine gemeinsame Landesliste, sondern insgesamt sieben Listen für die sieben Wahlbezirke. Es gibt also keinen landesweiten „Listenplatz Nr.1“ auf den der jeweilige Spitzenkandidat gesetzt werden könnte. Bei der Verwendung der Zweitstimme gibt es ebenfalls Unterschiede zur Bundesregelung: die Wähler können nicht nur eine Partei, sondern einen speziellen Kandidaten auf deren Liste ankreuzen und so die Abfolge der Listenkandidaten erheblich verändern. Wie auch das bayerische Kommunalwahlrecht enthält das Landtagswahlrecht Elemente direkter Demokratie.

Ebenfalls im Unterschied zum Bundesrecht bestimmt sich die Zahl der Mandate im Landtag nicht aus den Zweitstimmen alleine, sondern aus der Addition von Erst- und Zweitstimmen.

Eine Praxis, die im Allgemeinen das Wahlergebnis für größere Parteien günstig beeinflusst, da diese meist mehr Erst- als Zweitstimmen erhalten.

Vor Ablauf seiner eigentlichen Wahldauer kann sich der Landtag durch Mehrheitsbeschluss selbst auflösen oder auf Antrag von einer Million wahlberechtigter Staatsbürger durch einen Volksentscheid abberufen werden.

Aufgaben

Dem Landtag obliegt der Beschluss von Gesetzen und die Abstimmung über den Haushalt des Freistaates. (siehe auch: Gesetzgebungsverfahren in Bayern.)

Er wählt den Bayerischen Ministerpräsidenten und bestätigt die Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung.

Die Kontrolle der Staatsregierung übt er durch das Zitierungsrecht und die Möglichkeit zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen aus. Ein Misstrauensvotum ist in der Bayerischen Verfassung nicht vorgesehen, jedoch muss der Ministerpräsident zurücktreten, wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Landtag auf Grund politischer Verhältnisse nicht mehr möglich ist. Tut er das nicht, kann er vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof angeklagt werden.

Des Weiteren obliegt dem Landtag die Wahlprüfung und die Wahl des bayerischen Datenschutzbeauftragten.

Landtagspräsident

Der Landtagspräsident wird in der konstituierenden Sitzung nach der Wahl zusammen mit dem Präsidium durch den Landtag gewählt. Der Präsident führt die Geschäfte des Landtags, vertritt den Staat in allen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten des Landtags. Er übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Landtagsgebäude aus.

Der Präsident leitet die Sitzungen der Vollversammlung, des Präsidiums und des Ältestenrats. Er übt die Dienstaufsicht über die Angehörigen des Landtagsamtes und die Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz aus. Der Landtagspräsident ist protokollarisch nach dem Ministerpräsidenten der „Zweite Mann im Staate“.

Einer der bedeutendsten Landtagspräsidenten war Franz Heubl (CSU) (1978–1990).

Gegenwärtige Präsidentin des Landtags ist Barbara Stamm (CSU).

Ehemalige Landtagspräsidenten waren

Landtagswahlen

Jeder Wähler hat zwei Stimmen.
Ergebnisse der Landtagswahlen seit 1946 [1]

1962 bis 2008 hatte die CSU die absolute Mehrheit im Bayerischen Landtag inne.

Landtagswahlen 2008

Landtagswahl in Bayern 2008

In der Liste der Mitglieder des Bayerischen Landtags (16. Wahlperiode) findet man die derzeitigen Abgeordneten des Bayerischen Landtags. Für die älteren Abgeordnetenlisten siehe die Navigationsleiste am Beginn des Artikels.

Landtagswahlen 2003

Hauptartikel: Landtagswahl in Bayern 2003


Bei der Landtagswahl vom 21. September 2003 kam es zu folgenden Ergebnissen:

In den Landtag gewählte Parteien (min. 5 %):

Nicht in den Landtag gewählte Parteien (< 5 %):

  • Andere Parteien, Kandidaten insgesamt 12,00 %
  • Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag:
Fraktion Name Im Amt seit...
CSU
Georg Schmid 2007
SPD
Franz Maget 2000
Freie Wähler
Hubert Aiwanger 2008
Bündnis 90/Die Grünen
Margarete Bause
Sepp Daxenberger
2003
2008
FDP
Thomas Hacker 2008

Vergangene Landtagswahlen

Landtagswahlen: Stimmenanteile der Parteien in %

Jahr CSU SPD B90/Grüne KPD FDP BP BHE/DG GB/BHE NPD WAV REP FW ödp Die Linke.
1946 58,3 28,8 5,3 2,5 5,1
1946 52,3 28,6 6,1 5,7 7,4
1950 27,4 28,0 1,9 7,1 17,9 12,3 2,8
1954 38,0 28,1 2,1 7,2 13,2 10,2
1958 45,6 30,8 5,6 8,1 8,6
1962 47,5 35,3 5,9 4,8 5,1
1966 48,1 35,8 5,1 3,2 0,1 7,4
1970 56,4 33,3 5,6 1,3 2,9
1974 62,1 30,2 5,2 0,8 1,1
1978 59,1 31,4 1,8 6,2 0,4 0,6
1982 58,3 31,9 4,6 3,5 0,5 0,6 0,4
1986 55,8 27,5 7,5 3,8 0,6 0,5 3,0 0,7
1990 54,9 26,0 6,4 5,2 0,8 4,9 1,7
1994 52,8 30,0 6,1 2,8 1,0 0,1 3,9 2,1
1998 52,9 28,7 5,7 1,7 0,7 0,2 3,6 3,7 1,8
2003 60,7 19,6 7,7 2,6 0,8 2,2 4,0 2,0
2008 43,4 18,6 9,4 8,0 1,1 1,2 1,4 10,2 2,0 4,3

Sitzverteilungen

Jahr zus. CSU SPD B'90/Grüne FDP BP BHE DG GB BHE NPD WAV Freie Wähler
1946 180 109 51 4 8
1946 180 104 54 9 13
1950 204 64 63 12 39 26
1954 204 83 61 13 28 19
1958 204 101 64 8 14 17
1962 204 108 79 9 8
1966 204 110 79 15
1970 204 124 70 10
1974 204 132 64 8
1978 204 129 65 10
1982 204 133 71
1986 204 128 61 15
1990 204 127 58 12 7
1994 204 120 70 14
1998 204 123 67 14
2003 180 124 41 15
2008 187 92 39 19 16 21

Landtagswahlen in der Weimarer Republik

  • Landtagswahl 1919:
Partei Stimmanteil Sitze
BVP 35,0 % 66 Sitze
SPD 33,0 % 61 Sitze
DVP 14,0 % 25 Sitze
BBB 9,1 % 16 Sitze
NLP 5,8 %
USPD 2,5 % 3 Sitze

Liste der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Weimarer Republik, 1. Wahlperiode)

  • Landtagswahl 1920:
Partei Stimmanteil Sitze
BVP 39,4 % 65 Sitze
SPD 16,4 % 25 Sitze
DNVP/DVP 13,5 % 19 Sitze
USPD 12,9 % 20 Sitze
DDP 8,1 % 12 Sitze
BBB 7,9 % 12 Sitze
KPD 1,7 % 2 Sitze

Die Nachwahl der drei Coburger Abgeordneten am 7. November 1920 ergab je einen weiteren Abgeordneten für DNVP/DVP, SPD und DDP

Liste der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Weimarer Republik, 2. Wahlperiode)

  • Landtagswahl 1924:
Partei Stimmanteil Sitze
BVP 32,8 % 46 Sitze
SPD 17,2 % 23 Sitze
Völkischer Block 17,1 % 23 Sitze
DNVP/DVP-Pfalz 9,4 % 11 Sitze
KPD 8,3 % 9 Sitze
BBB 7,1 % 10 Sitze
Deutscher Block 3,2 % 3 Sitze
Zentrum 1,9 % 2 Sitze
DVP 1,0 % 1 Sitz
Beamtengruppe 0,8 % 1 Sitz

Liste der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Weimarer Republik, 3. Wahlperiode)

  • Landtagswahl 1928:
Partei Stimmanteil Sitze
BVP 31,6 % 46 Sitze
SPD 24,2 % 34 Sitze
BBB 11,5 % 17 Sitze
DNVP/DVP-Pfalz 9,3 % 13 Sitze
NSDAP 6,1 % 9 Sitze
KPD 3,8 % 5 Sitze
DVP 3,3 % 4 Sitze

Liste der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Weimarer Republik, 4. Wahlperiode)

  • Landtagswahl 1932:
Partei Stimmanteil Sitze
BVP 32,6 % 45 Sitze
NSDAP 32,5 % 43 Sitze
SPD 15,5 % 20 Sitze
KPD 6,6 % 8 Sitze
BBB 3,3 % 3 Sitze

Liste der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Weimarer Republik, 5. Wahlperiode)

Gremien

Präsidium

Das Präsidium des Bayerischen Landtags setzt sich zusammen aus dem Landtagspräsidenten, fünf Vizepräsidenten sowie sieben Schriftführern. Der dritte bis fünfte Vizepräsident nimmt gleichzeitig die Funktion des Schriftführers wahr. Das Präsidium befasst sich im Rahmen seiner Funktion als Beratungs-, Kontroll- und Beschlussorgan vor allem mit Verwaltungsangelegenheiten, führt die laufenden Geschäfte zwischen den Landtags zwischen dessen Tagung und trifft Vorbereitungen zum Haushaltsplan des Landtags.

Derzeit besteht das Präsidium des Landtags aus:

Funktion Partei
Barbara Stamm Landtagspräsidentin CSU
Reinhold Bocklet I. Vizepräsident CSU
Prof. Dr. Peter Paul Gantzer II. Vizepräsident SPD
Peter Meyer III. Vizepräsident Freie Wähler
Christine Stahl IV. Vizepräsidentin Bündnis 90/Die Grünen
Jörg Rohde V. Vizepräsident FDP
Reserl Sem Schriftführerin CSU
Sylvia Stierstorfer Schriftführerin CSU
Christa Steiger Schriftführerin SPD
Walter Nadler Schriftführer CSU

Ständige Ausschüsse

Im folgenden sind die ständigen Ausschüsse des 16. Bayerischen Landtags (seit 2008) aufgeführt:

Ausschuss Vorsitz Mitglieder CSU SPD Freie Wähler Bündnis 90/
Die Grünen
FDP
Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen Georg Winter 22: 11 5 2 2 2
Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz Franz Schindler 16: 8 3 2 2 1
Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit Dr. Gabriele Pauli 20: 10 4 2 2 2
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Erwin Huber 16: 8 3 2 2 1
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Gerhard Eck 16: 8 3 2 2 1
Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit Brigitte Meyer 16: 8 3 2 2 1
Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur Bernd Sibler 16: 8 3 2 2 1
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport Hans-Ulrich Pfaffmann 20: 10 4 2 2 2
Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes Ingrid Heckner 16: 8 3 2 2 1
Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Hans Joachim Werner 16: 8 3 2 2 1
Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten Prof. Ursula Männle 16: 8 3 2 2 1
Ausschuss für Umwelt und Gesundheit Dr. Christian Magerl 20: 10 4 2 2 2

Farbig markiert sind die Fraktionen, die im jeweiligen Ausschuss den Vorsitz stellen.

Untersuchungsausschüsse

Enquetekommissionen

Weitere Ausschüsse

Sonstiges

Die Kraftfahrzeuge des Bayerischen Landtags führen beim Kfz-Kennzeichen das Unterscheidungszeichen BYL–.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Landtagswahlen in Bayern seit 1946 auf www.statistik.bayern.de

Weblinks

48.13633055555611.5943888888897Koordinaten: 48° 8′ 11″ N, 11° 35′ 40″ O


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