Zivilstreife

Zivilstreife

Zivilstreife (teilweise Zivile EinsatzgruppeZEG, Fahndungs- und Kontrolltrupp, Zivile Aufklärungsgruppe oder Zivile Verkehrsüberwachung) bezeichnet den Streifendienst der Polizei, bei der die Polizeieigenschaft nicht erkennbar ist.

Beschreibung

Der Aufgabenbereich der Zivilstreife besteht vor allem aus der Strafverfolgung im Rahmen von Einsätzen, dem Streifendienst und der Observation von Personen und Objekten sowie dem Vollstrecken von Haftbefehlen. Die zunächst nicht offenbarte berufliche Eigenschaft der Zivilkräfte (Polizeieigenschaft) gründet auf polizeitaktischen Überlegungen. Beim Einsatz uniformierter Kräfte würde der polizeiliche Zweck der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr in vielen Einsätzen nicht möglich sein.

Von Zivilstreifen verwendete Polizeifahrzeuge (Zivilfahrzeuge) sind neutral lackiert und tragen, je nach Einsatzlage, Tarnkennzeichen. Die Polizisten treten meist in bürgerlicher Kleidung auf, wobei es auch Zivilstreifen gibt, die zwar zivile Polizeifahrzeuge fahren, die Polizisten jedoch uniformiert sind. Der Personenschutz, Gewerbebeamte der Polizei und die Kriminalpolizei und viele andere arbeiten immer zivil, gehören aber nicht zur Zivilstreife der klassischen (Schutz-) Polizei, ebenso nicht Observationskräfte.

Zivilstreifen sind meist eine Gruppe innerhalb einer Polizeiinspektion. Die in der Regel fest eingeteilten Streifenpartner, die aus Polizeivollzugsbeamten der Schutzpolizei bestehen (in Hamburg gibt es auch Zivilstreifen der Wasserschutzpolizei), leisten Schichtdienst und arbeiten zeitlich analog (jedoch zeitversetzt) zu den Dienstgruppen.

Geschichte

Das Modell der Zivilstreife geht auf die Einführung bei Polizeidirektion Braunschweig im Jahre 1962 zurück. Anfang der 1960er Jahre nahm die Kriminalität in Braunschweig durch schwere Verbrechen und Überfälle rapide zu, so dass Bürger 1961 vom niedersächsischen Innenminister besseren Schutz einforderten. Die Polizeidirektion richtete eine bis dahin bundesweit einmalige Polizeieinheit ein, die sich Nachtstreifenkommando nannte. Die angehörigen Polizeibeamten waren nachts in Fahrzeugen als Zivilstreife unterwegs, anfangs mit privaten Pkw und ohne Funkgeräte. Schon bald ging die Kriminalität in der Stadt um rund 25 % zurück. Diese Art der Kriminalitätsbekämpfung diente als Vorbild für die Polizeien anderer Bundesländer. 1970 erfolgte in Braunschweig eine Umbenennung der überaus erfolgreichen Polizeieinheit in Ziviles Streifenkommando, 1994 in Ziviler Streifendienst.

Literatur

  • Volker Dowidat: Polizei im Rückspiegel. Die Geschichte der Polizeidirektion Braunschweig, Döring Druck, Braunschweig 2003, ISBN 3-925268-23-5

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