- Gruppe (Polizei)
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Als Gruppe wird bei geschlossenen Einheiten der Polizei eine meist 10 bis 15 Mann starke Teileinheit, z. B. innerhalb eines Zuges, bezeichnet.
Ein Zug besteht aus drei Gruppen, die jeweils einem Gruppenführer (GrF) unterstellt sind. Der Zugführer erteilt den Gruppenführern Anweisungen, die diese wiederum an die Mannschaft weitergeben.
Halbgruppen werden aus einer Gruppe gebildet, um räumlich und ggfs. funktionell andere Aufgabe als die Herkunftsgruppe vorzunehmen; Diese werden von einem Hilfsgruppenführer/zweiten Gruppenführer/stellvertretenden Gruppenführer oder einem anderen Beamten im Auftrag des Gruppenführers geführt.
Kategorie:- Organisation der Polizei (Deutschland)
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