- Zuchtstuhl
-
Der Zuchtstuhl oder Strafstuhl wurde im 19. Jahrhundert im Großherzogtum Baden in den Zuchtanstalten, neben der Dunkelhaft, für aufsässige Insassen angewandt. Die Anwendung des Strafstuhls war genau reglementiert und sollte nicht länger als 6 Stunden täglich und nicht länger als 8 Tage hintereinander gegen Züchtlinge angewendet werden. Die badische Justiz ging davon aus, dass der Strafstuhl: „als kurzes, energisch wirkendes Strafmittel gute Dienste tut ... und den Delinquenten am sprechendsten seine gänzliche Ohnmacht fühlen lässt”.
Im Zuchtstuhl wurden Riemen an Hals, Brust, Armen und Beinen so festgeschnallt, dass die Zirkulation des Blutes stockte und damit unerträgliche Schmerzen verursacht wurden. Die Anwendung des Zuchtstuhls wurde Ende der 40er-Jahre verboten.
Die Anwendung des Zuchtstuhls konnte zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen führen, so zu sehr starken Schmerzen, Abquetschung der Blutadern (und damit der Gefahr des Absterbens einzelner Körperteile), Schäden an inneren Organen und an der Wirbelsäule sowie die Gefahr einer Venenthrombose.
Kategorien:- Strafrechtsgeschichte (Deutschland)
- Folter
Wikimedia Foundation.